Abmahnung für Opel wegen angeblicher „lebenslanger Garantie“
24. August 2010
Die Wettbewerbszentrale hat den Automobilhersteller Opel wegen seiner Werbekampagne mit einer „lebenslangen Garantie“ auf Neufahrzeuge abgemahnt, weil dieser zur Zeit in verschiedenen Medien mit dem Slogan „Die lebenslange Garantie auf ihren Opel“ wirbt. Lediglich ein kleiner Vermerk in Form eines Sternchenhinweises mache den Kunden deutlich, dass sich diese Garantie nur auf eine Laufleistung von 160.000 Kilometer erstrecke und des weiteren ab einer Laufleistung von 50.000 Kilometer bereits eine Beteiligung des Kunden an den Materialkosten bei Reparaturen beinhaltet sei.
Das geschäftsführende Präsidiumsmitglied der Wettebewerbszentrale Dr. Reiner Münker erklärte:
„Wir beanstanden hier eine irreführende Blickfangwerbung, weil entgegen der vollmundigen Ankündigung eine „lebenslange“ Garantie tatsächlich nicht von Opel gewährt wird.“
und weiter:
„Im Wettbewerbsrecht gilt der Grundsatz, dass die Werbeaussage im Blickfang keine objektive Unrichtigkeit enthalten darf. Eine „Lüge“ im Blickfang kann nicht durch einen Sternchenhinweis „aufgeklärt“ oder relativiert werden“
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Opel soll nun bis zum 19.08.2010 eine Unterlassungserklärung abgeben und nicht mehr mit einer „lebenslangen“ Garantie werben. Andernfalls kann Opel eine Unterlassungsklage durch die Wettbewerbszentrale drohen.
Quelle: www.wettbewerbszentrale.de
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Kategorien: Allgemein, Medienrecht