Der Online-Handel bietet großen wie kleinen Unternehmern zahlreiche Möglichkeiten Waren und Dienstleistungen kostengünstig einem möglichst breiten Publikum anzubieten und trägt damit zur Angebotsvielfalt bei. Gesetzliche Regulierung soll hier aber auch ein Mindestmaß an Sicherheit herstellen. Dies führ jedoch dazu, dass Betreiber von Online-Shops sowie Angebotsplatformen wegen der großen Anzahl verschiedener Regelungen Gefahr laufen, in die Abmahnfalle zu tappen.Die Abmahnpraxis im Online-Handel ist zum Gegenstand der parlamentarischen Diskussion geworden.

Die Fraktion der SPD im Bundestag verlangt von der Bundesregierung Auskunft über den Kenntnisstand bezüglich der Abmahnpraxis und des Abmahnmissbrauchs im Online-Handel. Insbesondere wird nach Alternativen und Deckelung der Abmahnbeträge, Haftung von Portalbetreibern, der Einstellung zur Praxis des Fliegenden Gerichtsstands gefragt.

Zunehmend entwickelt sich die Abmahnung im Online-Handel zu einem einträglichen Geschäft für spezialisierte Anwaltskanzleien. Für 52% der abgemahnten Händler bedeutete erhebliche finanzielle Einbußen, 10 % sahen sich gar in ihrer Existenz bedroht.? Dabei sinkt die Akzeptanz gegenüber der derzeitigen Rechtslage: Ein Großteil der Marktteilnehmer gibt an, die Abmahnung wegen der hohen Kosten eher als Mittel zur Konkurrenzverdrängung denn als Selbstregelungsinstrument des Marktes zu sehen.

Zutreffend wurden hier die drei Hauptprobleme der derzeitigen Abmahnpraxis angegangen:

1.? ? ? ? ? ? ? ? ? ? ? Komplizierte Rechtslage

Verbraucherschutz, Widerrufsrecht, Impressumspflichten, Marken- und Wettbewerbsrecht sind nur einige Rechtsbreiche, auf die sich die über 300 möglichen Verstöße beziehen können. Insbesondere angesichts dessen, dass sich die Gesetzeslage und die Rechtsprechung immer wieder ändern reicht es nicht, eine einmal für rechtlich einwandfrei befundene Seite einfach weiterzubetreiben. Genauso wie die neusten Design- und Programmierungstrends erfordern auch die rechtlichen Gegebenheiten permanente Updates durch speziealierte Juristen.

2.? ? ? ? ? ? ? ? ? ? ? Googelbarkeit von Rechtsverletzungen und Serienabmahnung

Verstöße gleichen sich und können über Suchskripten recherchiert werden. Dies ebnet den Weg zu standardisierten Massenabmahnungen.

3.? ? ? ? ? ? ? ? ? ? ? Fliegender Gerichtsstand

Derzeit erlaubt es die Rechtslage, bei Rechtsverstößen im Internet, dem Kläger jeden beliebigen Gerichtsstand zu wählen. Dies führt zwangsläufig dazu, dass bevorzugt besonders klägerfreundliche Gerichte herangezogen werden.

Auf die Antwort der Bundesregierung und die weitere Parlamentsdebatte dürfen wir gespannt sein.

Rechtsanwalt Solmecke: Der Waren- und Dienstleitungsverkehr im Internet hat sich nicht nur für Anbieter sondern auch für Abmahner zu einem Riesenmarkt entwickelt. Bei derzeitiger Sach- und Rechtslage können falsche Formulierungen schnell ins Geld gehen. Insbesondere Gründer sollten sich umfassend über beraten lassen.

Die Anfrage im Volltext:

http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/17/014/1701447.pdf