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Sind Datenverantwortliche verantwortlich für die Daten, die bei den Datenverarbeitern liegen?

Ja, Datenverantwortliche sind auch für die personenbezogenen Daten verantwortlich, die bei ihren Datenverarbeitern (Auftragsverarbeitern) liegen. Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sieht vor, dass Datenverantwortliche sicherstellen müssen, dass ihre Auftragsverarbeiter die Anforderungen der DSGVO einhalten und geeignete technische und organisatorische Maßnahmen ergreifen, um den Schutz personenbezogener Daten zu gewährleisten.

Um sicherzustellen, dass Auftragsverarbeiter die datenschutzrechtlichen Anforderungen erfüllen, müssen Datenverantwortliche in der Regel mit ihren Auftragsverarbeitern Auftragsverarbeitungsverträge (AVV) abschließen. In diesen Verträgen werden die datenschutzrechtlichen Pflichten und Verantwortlichkeiten der Auftragsverarbeiter und Datenverantwortlichen geregelt. Die Datenverantwortlichen müssen außerdem sicherstellen, dass sie in der Lage sind, auf personenbezogene Daten, die bei ihren Auftragsverarbeitern verarbeitet werden, zuzugreifen und sie zu kontrollieren. Datenverantwortliche müssen auch sicherstellen, dass sie in der Lage sind, auf Anfragen betroffener Personen in Bezug auf die bei ihren Auftragsverarbeitern verarbeiteten personenbezogenen Daten zu reagieren.

Es ist wichtig, dass Datenverantwortliche regelmäßig überprüfen, ob ihre Auftragsverarbeiter die datenschutzrechtlichen Anforderungen erfüllen und gegebenenfalls geeignete Maßnahmen ergreifen, um den Schutz personenbezogener Daten zu gewährleisten.

Wenn Sie Unterstützung im Bereich Datenschutz benötigen – ganz gleich ob Privatperson oder Unternehmen, dann wenden Sie sich gerne an uns. Rufen Sie an unter 0221 / 951 563 0 (Beratung bundesweit).

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