BGH zur Online-Partnervermittlung Parship : Kundin muss statt 199 Euro nur 1,46 Euro Wertersatz leisten
Eine Frau erwarb eine Premium-Mitgliedschaft bei einer Online-Partnervermittlung im Wert von 265,68€. Nachdem sie als Verbraucherin aber kurz nach Vertragsschluss den Widerruf erklärte, verlangte die Dating-Plattform einen Wertersatz für bereits erbrachte Leistungen in Höhe von 199,26€. Der BGH hat nun aber einer Klage der Kundin…
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