Nach der Abschaltung von kino.to und Verhaftung der Betreiber wegen massiver Urheberrechtsverletzungen gibt sich das Portal kinox.to als Nachfolger von kino.to aus. Aber trifft das wirklich zu?

Nachdem am 12.07.2011 das Raubkopierportal kinox.to ans Netz gegangen war, war für viele Nutzer von illegalen Streaming-Diensten die Welt wieder in Ordnung. Schließlich schien es sich um den Nachfolger von der seit dem 08.06.2011 abgeschalteten Plattform kino.to zu handeln.

Auf der Webseite von kinox.to heißt es: „Hallo liebe Fans, Filmfreunde und GVU: Eure lieblings Online-Stream Webseite ist zurück als KinoX.to!“ Nachfolgend wird mit großspurigen Worten über die GVU, die Filmindustrie und den Staat hergezogen und als „fanatische Geldgeier-Organisationen“ bezeichnet. Die noch unbekannten Betreiber geben sich dabei als Freiheitskämpfer aus.

Allerdings ist noch nicht geklärt, ob es sich bei kinox.to wirklich um den Nachfolger von kino.to handelt. Nach einigen Medienberichten wird den Betreibern von kinox.to von dem Konkurrenten video2k.tv vorgeworfen, dass die Links aus seinem Portal „geklaut“ worden seien. Die Dresdner Generalstaatsanwaltschaft prüfe derzeit, inwieweit eine Verbindung zwischen den einzelnen Betreibern besteht.

Die Nutzer sollten bedenken, dass sich die Betreiber derartiger Portale mit illegalen Filmen auf jeden Fall wegen gewerblicher Urheberrechtsverletzung strafbar gemacht haben.

Inwieweit sich der einzelne Nutzer durch das Streaming derartiger Filme von Raubkopier-Portalen strafbar macht, ist unter den Fachleuten umstritten. Nach unserer Auffassung können die Nutzer nicht strafrechtlich zur Verantwortung gezogen werden. Auch wenn die GVU derzeit nicht gegen sie vorgehen möchte und eine strafrechtliche Verfolgung der einzelnen Nutzer zurückgestellt worden ist, sind Sie auf der sicheren Seite, wenn Sie legale Streaming-Angebote nutzen.

Quellen: