Skip to main content

Soforthilfe vom Anwalt: Jetzt Kontakt aufnehmen

Vielen Dank für Ihre Anfrage! – Klarna

Wir danken Ihnen für Ihr Vertrauen und werden Sie nun tatkräftig in Ihrem Anliegen unterstützen.

Wie geht es nun weiter?

  1. Innerhalb der nächsten Minuten erhalten Sie eine Mail mit allen wichtigen Details von uns. 
  2. In dieser Mail befindet sich ein Link, mit dem Sie sich ganz einfach ein auf Sie zugeschnittenes Auskunftsschreiben an Klarna erstellen können.
  3. Dieses müssen Sie im Anschluss lediglich herunterladen und an Klarna versenden. Das Auskunftsschreiben entspricht den Anforderungen der DSGVO und Klarna ist verpflichtet hierauf zu antworten.

Unser Angebot ist für Sie komplett kostenlos und unverbindlich!

Sie haben Fragen? Schreib Sie uns ganz einfach an info@wbs.legal.

Unser Team

Sie möchten in der Zwischenzeit erfahren, wer zu unserem Expertenteam gehört und welcher Anwalt für welches Rechtsgebiet zuständig ist? Wir haben Ihnen hier eine Übersicht unseres Teams zusammengestellt.

Kontakt

Falls sich zwischenzeitlich weitere Fragen ergeben oder Sie ein weiteres Anliegen haben, können Sie uns auch jederzeit unter 0221 / 57 14 32 3867 erreichen. Unser Team nimmt sich gerne Zeit für Sie und steht Ihnen bei jeglichen Fragen zur Verfügung.


Neuester Artikel
  • 29.01.2024

Inhalt Erfolgreiche Urteile im Facebook-Datenskandal 6 Millionen Nutzer in Deutschland sind von einem großen Datenleck bei Facebook betroffen. Bei den Daten handelt es sich um vollständige Nutzernamen, Geburtsdaten, E-Mail-Adressen, Telefonnummern und auch persönliche Angaben wie den Beziehungsstatus. Sind auch Sie vom Facebook-Datenleck betroffen? Dann melden Sie sich bei uns. […]

Harte Cannabis-Regelungen: Bayern will Kiffen auf Oktoberfest und in Parks verbieten

  • 18.04.2024

Inhalt Wo Kiffen in Bayern verboten wird Cannabis-Produkte von Rauchverbot umfasst Darf Bayern überhaupt strengere Regeln erlassen? Bußgelder in Bayern Cannabis-Verfahren anhängig? Wir können helfen! Es ist kein Geheimnis, dass die bayerische Landesregierung kein Freund der Cannabis-Legalisierung ist. Zunächst hat das bayerische Gesundheitsministerium einen Bußgeldkatalog mit teilweise sehr hohen […]

Urteil zum Drogenbaron: “Pablo Escobar” kann nicht als Marke eingetragen werden

  • 17.04.2024

Der Name des weltweit berüchtigten Drogenbosses “Pablo Escobar” darf in der EU nicht als Marke eingetragen werden. Man verbinde den Namen mit Drogenhandel, Verbrechen und Leid, so das EuG. Der Name Pablo Escobar kann nicht als Unionsmarke eingetragen werden. Die Verkehrskreise würden diesen Namen mit Drogenhandel und Drogenterrorismus in Verbindung […]