Nach Aussage des Geschäftsführers der Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen (GVU) brauchen die Nutzer von derartigen illegalen Streaming-Angeboten keine strafrechtliche Verfolgung befürchten. Die Frage ist allerdings, ob sich die Nutzer überhaupt strafbar gemacht haben.

Nach Ansicht der Kanzlei Wilde Beuger Solmecke wäre ein solches Vorgehen mangels strafbarer Handlung der Nutzer ohnehin nicht begründet gewesen. Der Geschäftsführer der Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen (GVU) Leonardy hält die Nutzung von Streaming-Angeboten wie Kino.to zwar weiterhin für illegal, jedoch sagte er gegenüber dem Magazin „Der Spiegel“, dass von Seiten der GVU keine rechtlichen Schritte gegen die einzelnen Nutzer von Kino.to eingeleitet würden. Ebenso gab die Staatsanwaltschaft Dresden bekannt, dass eine Strafverfolgung der einzelnen Nutzer der Seite kino.to zurückgestellt würde. Hier wurde als Begründung fehlende eindeutige Rechtsprechung zu diesem Thema angegeben.

Damit dürften die Spekulationen über die rechtliche Verfolgung von Nutzern solcher urheberrechtlich geschützten Streaming-Angeboten zwar nicht beendet sein – immerhin gibt es zahlreiche andere Seiten, die solche Dienste weiterhin anbieten – aber immerhin können nun tausende Nutzer von Kino.to beruhigt sein.

Die Webseite der Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen ist zwischenzeitlich immer wieder Angriffsziel von so genannten DDoS-Attacken mit dem Ziel, den Internetauftritt der GVU zu stören. Ebenso Ziel solcher DDoS-Attacken war die, inzwischen durch den Wegfall von Kino.to deutlich populärer gewordene, Webseite Movie2k.to. Anders lautende Meldungen, wonach es eine Untersuchung von Movie2k.to ähnlich wie bei Kino.to gegeben habe wurden von dem Administrator der Seite gegenüber dem Internetportal Gulli.com dementiert.

Indes erscheint die Aussage der Staatsanwaltschaft Dresden, dass für Movie2k.to dasselbe Netzwerk verantwortlich gewesen soll, wie für die Webseite Kino.to überaus fraglich, immerhin ist das Portal Movie2k.to wieder zu erreichen.

Quellen:

http://www.gulli.com/news/gvu-will-gegen-die-nutzer-von-kino-to-nicht-juristisch-vorgehen-2011-06-26

http://www.satundkabel.de/index.php/nachrichtenueberblick/medien/81925-kinoto-razzia-gvu-geht-nicht-gegen-privatnutzer-juristisch-vor