Haben Sie ebenfalls eine Abmahnung von der Kanzlei Baek Law aus Hamburg bekommen und wissen nicht, wie Sie richtig darauf reagieren sollen?

Sehen Sie hierzu unser Video:


Die Kanzlei Baek Law mahnt wieder im Bereich des Filesharings ab. Es geht diesmal um das Werk: Markus Becker – Wir wollen feiern. Bei der Rechteinhaberin handelt es sich um die Firma Ari Media Promotion, Inhaber Arthur Riegel, Konradstr. 156, 41812 Erkelenz.

Geltend gemacht werden wie in der Vergangenheit Unterlassungs- und Zahlungsansprüche wegen angeblicher Urheberrechtsverletzungen. Gegen Zahlung eines Vergleichsbetrages in Höhe von 350,00 € zeigt sich die Kanzlei mit der Erledigung der Angelegenheit einverstanden.

Lassen Sie sich nicht dazu hinreißen, die Ansprüche ungeprüft zu akzeptieren. Eine juristische Beratung ist unabdingbar, da man sich mit der Abgabe der geforderten Unterlassungserklärung über Jahre hinweg bindet. Auch die Aussage, man hafte als Anschlussinhaber unter allen Umständen für Verletzungen Dritter ist in dieser Form nicht korrekt. Eine juristische Überprüfung der Angelegenheit lohnt sich also.

Gerne stehen wir Ihnen im Rahmen unserer Filesharer-Hotline unter den Rufnummern 0221 / 951 563 0 (Beratung bundesweit) persönlich zur Verfügung.

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