Abmahnung Lampmann, Behn & Rosenbaum – Filesharing
25. August 2010
Haben Sie eine Abmahnung der Rechtsanwälte Lampmann, Behn & Rosenbaum wegen Filesharings (Datentausch über das Internet) erhalten und fragen sich nun, was Sie tun können? Rechtsanwalt Solmecke bietet Ihnen hier eine erste Hilfestellung, wie Sie auf eine derartige Abmahnung reagieren sollten.
Mit der Abmahnung fordert die Kanzlei auf Seite 7 unter Fristsetzung die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, außerdem noch -statt Schadensersatz und Rechtsanwaltskosten für die Abmahnung- die Zahlung eines Vergleichsbetrags, der derzeit € 1.200,00 beträgt.
Weitere Informationen und Hilfe zu Abmahnungen von Lampmann Behn Rosenbaum finden Sie hier:
Lampmann Behn Rosenbaum.