UPDATE 19.12.2013: Jetzt wird es abstrus. Nachdem der Köln Oberstaatsanwalt Bremer im Rahmen einer Pressemitteilung offenbar mitgeteilt hat, man ermittle gegen U+C wegen einer falschen eidesstattlichen Versicherung, droht nun die Kanzlei U+C mit rechtlichen Schritten gegen den Oberstaatsanwalt. Dem OStA wurde eine Frist bis heute 14 Uhr zur Zurücknahme dieser Behauptung gesetzt. Sollte das tatsächlich so in der Pressemitteilung behauptet worden sein, hat der OStA offenbar tatsächlich einen Fehler gemacht, denn auch aus den uns vorliegenden Unterlagen, hat nicht U+C die Auskunftsbeschlüsse beantragt, sondern Rechtsanwalt Daniel Sebastian. Und die Eidesstattliche Versicherung hat auch nicht Daniel Sebastian abgegeben sondern Andreas R., ein Netzwerkadministrator, der für eine große Lebensmittelkette arbeitet. Da uns die Pressemitteilung nicht im Wortlaut vorliegt, wollen wir uns auch nicht dazu äußern, ob den Kölner Justizkreisen damit der nächste große Patzer passiert ist. Stattdessen soll sich jeder selbst ein Bild machen, die Pressemitteilung ist hier abrufbar.

Nach neuesten Informationen ermittelt die Staatsanwaltschaft Köln wohl erst einmal nur gegen die Eidesstattliche Versicherung, die beim Landgericht Köln mit den Auskunftsanträgen abgegeben wurde. Es wurde zusammen mit dem Antrag versichert, dass die IP Adressen der Nutzer richtig ermittelt worden sind. Nach neusten übereinstimmenden Enthüllungen von heise, golem und chip.de sind diese Aussagen offenbar falsch.

 

Offenbar wird also weder aufgrund der möglichen illegalen Erfolgsvereinbarungen zwischen der abmahnenden Kanzlei und den Rechteinhabern ermittelt, noch wegen des Verdachts auf gewerbsmäßigen Betrug. Dabei verdichten sich die Hinweise, dass die IP Adressen ganz und gar nicht auf legalem Wege ermittelt wurden und die Nutzer bewusst auf eine Seite gelockt wurden, um später abgemahnt zu werden. Die Nutzer haben vermutlich in vielen Fällen gar nicht aktiv eine Urheberrechtsverletzung begangen, sondern wurden unbewusst über eine technisch installierte Weiterleitung auf den rechtswidrigen Inhalt, dazu verleitet.

Schließlich halten wir trotz der Aussage von Urmann gegenüber ZeitOnline: „Solmecke spinnt“, daran fest, dass diese Vereinbarungen nicht mit dem deutschen Recht vereinbar sind. Die Gerichtsurteile, die Urmann zu seiner Verteidigung erwähnt, sind uns nicht bekannt. Wir zweifeln jedoch stark daran, dass ein deutsches Gericht solche Honorarvereinbarungen für rechtmäßig erklärt hat. Als in einem anderen Fall (Kanzlei Kornmeier) solche Vereinbarungen bekannt wurden, folgten strafrechtliche Konsequenzen. Die Kanzlei konnte nur durch zwei hohe Spenden die Einstellung des Strafverfahrens bewirken.

Uns liegt es grundsätzlich fern Strafanzeigen gegen Kollegen zu erstatten. Jedoch haben wir uns in diesem Fall, unter anderem aufgrund der vielen Mandantenanfragen, entschieden eine umfangreiche Strafanzeige zu erstatten. Darin wollen wir detailliert alle juristischen und technischen Fakten so aufbereiten, dass der Staatsanwalt leicht überblicken kann, worum es im Einzelnen geht. Wir sind zuversichtlich, dass darauf eine positive Reaktion folgen wird und die entsprechenden Ermittlungen eingeleitet werden, um den Fall aufzuklären.

Betroffene sollten nicht im Alleingang Strafanzeige erstatten

Den Betroffenen raten wir nicht dazu selbst Strafanzeige zu erstatten. Dies könnte bei der Vielzahl der Betroffenen schnell zu einer Überlastung der Staatsanwaltschaft führen. Es hätte zur Folge, dass viele Anträge nicht mehr eingehend geprüft und die Verfahren wahrscheinlich eingestellt werden.

Gegen die Beschlüsse wurde Beschwerde eingelegt

Unsere Kanzlei ist nicht nur strafrechtlich für unsere Mandanten aktiv, sondern wir haben auch testweise gegen ein paar Beschlüsse des Landgerichts Köln Beschwerde eingelegt und warten auf das Ergebnis, bevor wir über umfangreichere Beschwerden nachdenken.

Selbstverständlich werden wir nicht nur unsere Mandanten, sondern alle Betroffenen über den Verlauf informieren.

RA Christian Solmecke kündigt an: „Ich werde heute noch versuchen mich mit dem Oberstaatsanwalt des Landgerichts Köln in Verbindung zu setzen, um nähere Details zum Umfang der Ermittlungen zu erlangen.“

Gibt es noch Anlass eine neue Abmahnwelle zu fürchten?

Dazu RA Christian Solmecke: “Nach dem derzeitigem Stand der Dinge, gehe ich nicht davon aus, dass, wie von Herrn Urmann angekündigt, weitere Abmahnwellen folgen werden. Zugleich gehe ich auch nicht, wie anfangs vermutet, davon aus, dass Herr Urmann die nicht gezahlten Forderungen an Inkassobüros weiter verkauft. Nachdem sich nun die Staatsanwaltschaft eingeschaltet hat und die Medien ausführlich über die vermutlich rechtswidrige Ermittlung der IP Adressen berichten, gehe ich davon aus, dass Herr Urmann erstmal das Ergebnis der Ermittlungen abwartet. Schließlich hat auch Redtube offenbar angekündigt gegen die Verantwortlichen der Abmahnungen vorzugehen.“

Kann man die Abmahnungen nun getrost wegwerfen?

Nach wie vor raten wir dazu weder die Unterlassungserklärung zu unterschreiben, noch die geforderten 250 Euro zu zahlen. Allerdings ist es auch nicht ratsam die Abmahnungen einfach wegzuwerfen. Wir gehen zwar stark davon aus, dass U+C die Abmahnungen nach derzeitigem Stand nicht weiter verfolgen wird, jedoch besitzen auch wir keine Glaskugel. Betroffene sind auf der sicheren Seite, wenn sie auf eigene Faust oder mit Hilfe eines Anwalts der Abmahnung widersprechen.

An dieser Stelle halten wir es für wichtig zu betonen, dass es niemals unser Ziel ist Angst zu schüren, um die Betroffenen dazu zu veranlassen uns zu beauftragen. Tatsächlich ist es so, dass sich im Internet viele Tipps finden, die die Abgemahnten schlecht beraten. Es finden sich zum Beispiel Anweisungen zum Verfassen einer modifizierten Unterlassungserklärung. Viele Menschen sind durch die vielen Meinungen im Netz verunsichert und trauen sich nicht selbst zu, den Widerspruch an die Kanzlei U+C zu verfassen. Wir halten es für wichtig und richtig den Betroffenen zu helfen, die Hilfe wünschen. Selbstverständlich finden sich Anwälte, die ihren juristischen Rat für weniger Geld anbieten. Wir haben uns dafür entschieden Pauschalpakete anzubieten, die mehrere Abmahnungen abdecken und auch die strafrechtliche Verfolgung mit einbeziehen. Diese Leistungen rechtfertigen unserer Ansicht nach den Preis. Letztlich muss jeder Betroffenen für sich entscheiden, wem er in der Sache eher vertraut. Im Gegensatz zum Abmahnenden Anwalt kann man sich seinen Vertreter nämlich selbst aussuchen. In soweit möchten wir uns entschieden gegen einige Stimmen wehren, die vermuten wir würden aus Profitgründen mit den Abmahnenden Anwälten unter einer Decke stecken oder würden absichtlich Angst schüren.

Frist verpasst, weil die Abmahnung während des Urlaubs verschickt wurde?

Betroffene, die erst nach ihrem Urlaub von der Abmahnung Kenntnis erlangt haben und sich nun sorgen machen, weil sie die Frist verpasst haben, können aufatmen. Da die Abmahnungen rechtswidrig sind, sind auch die Fristen unwirksam. Zudem wurde die Frist für die Abgabe der Unterlassungserklärung gesetzt. Diese soll gerade nicht abgegeben werden. Somit gelten für den Widerspruch keine starren Fristen. Eine Reaktion sollte nach der Rückkehr aus dem Urlaub jedoch erfolgen.