Derzeit werden im Namen der Kanzlei Auffenberg (APW Auffenberg Petzold Witte) massiv FAKE-Abmahnungen per E-Mail verschickt. Das Hauptmerkmal dieser unechten Abmahnungen – die offenbar gezielt der Kanzlei Auffenberg schaden sollen – liegt darin, dass sie per E-Mail verschickt werden. Die echten Filesharing-Abmahnungen der Kanzlei Auffenberg werden stets per Post versand. In einem Fax teilte uns die Kanzlei Auffenberg gestern mit, dass sie nicht Absender dieser E-Mail Abmahnungen ist. Auffällig – und typisch für solche Maschen – ist, dass eine relativ geringe Zahlung per UKASH oder per paysafecard verlangt wird. Wichtig ist, dass diese SPAM-Abmahnungen und die echten Abmahnungen der Kanzlei Auffenberg nicht verwechselt werden. Bei echten Abmahnungen wegen illegalen Filesharings besteht dringender Handlungsbedarf.

Sehr ähnliche Abmahnungen sind in der Vergangenheit auch schon über YouTube verschickt worden:

Konkret sieht die SPAM Abmahnung wie folgt aus:

Betreff: Ermittlungsverfahren gegen Sie

Guten Tag,

in obiger Angelegenheit zeigen wir die anwaltliche Vertretung und Interessenwahrung der Universal Pictures International Germany GmbH an.

Gegenstand unserer Beauftragung ist eine von Ihrem Internetanschluss aus im sogenannten Peer-to-Peer-Netzwerk begangene Urheberrechtsverletzung an Werken unseres Mandanten. Unser Mandant ist Inhaber der ausschliesslichen

Nutzungs- und Verwertungsrechte im Sinne der §§ 15ff UrhG bzw. § 31 UrhG an diesen Werken, bei denen es sich um geschutzte Werke nach § 2 Abs 1 Nr. 1 UrhG handelt.

Durch das Herunterladen urherberrechtlich geschutzer Werke haben sie sich laut § 106 Abs 1 UrhG i.V. mit §§ 15,17,19 Abs. 2 pp UrhG nachweislich strafbar gemacht.

Bei ihrem Internetanschluss sind mehrere Downloads von musikalischen Werken dokumentiert worden.

Aufgrund dieser Daten wurde bei der zustandigen Staatsanwaltschaft am Firmensitz unseres Mandanten Strafanzeige gegen Sie erstellt.

Aktenzeichen: 367 Js 660/79 Sta Stuttgart

Ihre IP Adresse zum Tatzeitpunkt: 131.279.189.55

Illegal heruntergeladene musikalische Stucke (mp3): 54

Illegal hochgeladene musikalische Stucke (mp3): 504

Wie Sie vielleicht schon aus den Medien mitbekommen haben, werden heutzutage Urheberrechtverletzungen erfolgreich vor Gerichten verteidigt, was in der Regel zu einer hohen Geldstrafe sowie Gerichtskosten fuhrt.

Genau aus diesem Grund unterbreitet unsere Kanzlei ihnen nun folgendes

Angebot:

Um weiteren Ermittlungen der Staatsanwaltschaft und anderen offiziellen Unannehmlichkeiten wie Hausdurchsuchungen und Gerichtsterminen aus dem Weg zu gehen, gestatten wir ihnen den Schadensersatzanspruch unseres Mandanten aussergerichtlich zu lösen.

Wir bitten Sie deshalb den Schadensersatzanspruch von 100 Euro bis zum

18.08.2011 sicher und unkompliziert

mit einer UKASH-Karte zu bezahlen. Eine Ukash ist die sicherste Bezahlmethode im Internet und fur Jedermann anonym an Tankstellen, Kiosken etc. zu erwerben.

Weitere Informationen zum Ukash-Verfahren erhalten Sie unter:

http://www.ukash.com/de <http://www.ukash.com/de/de/where-to-get.aspx>

Nachdem Sie den Ukash oder Paysafecard* Voucher gekauft haben, schicken Sie die 16 oder 19 stellige Voucher Nummer an unsere email Adresse mit der eingabe ihrer Aktenzeichen.

Email: info@apw-anwaelte.info

* alternativ konnen Sie auch mit Paysafecard zahlen

Link: http://www.paysafecard.com/de

<http://www.paysafecard.com/de/> Geben Sie bei Ihrer Zahlung bitte ihr Aktenzeichen an!

Sollten sie diesen Bezahlvorgang ablehnen bzw. wir bis zur angesetzten Frist keinen 19- stelligen Ukash PIN-Code im Wert von 100 Euro erhalten haben(oder gleichwertiges Paysafecard Coupon), wird der Schadensersatzanspruch offiziell aufrecht erhalten und das Ermittlungsverfahren mit allen Konsequenzen wird eingeleitet. Sie erhalten dieses Schreiben daraufhin nochmals auf dem normalen Postweg.

Hochachtungsvoll,

Rechtsanwaltskanzlei Auffenberg, Petzold & Witte