Sie haben angegeben, dass es sich bei Ihnen um ein Firmenleasing bzw. ein gewerbliches Leasing handelt. Beim Firmenleasing ist der Leasingnehmer kein Verbraucher. Vielmehr wird der Vertrag als gewerblich eingestuft. Dann aber besteht leider kein Widerrufsrecht.
Ein Widerrufsrecht räumt das Gesetz ausdrücklich nur Verbrauchern ein. Verbraucher ist dabei jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können. Wenn der Leasingvertrag über die eigene Firma (GmbH, GbR, Einzelfirma etc.) abgeschlossen wird und nicht rein privat, besteht also kein Widerrufsrecht und wir raten von einem Vorgehen ab.
Sie haben angegeben, dass Sie Ihren Vertrag vor 2015 abgeschlossen haben. Bei Kreditverträgen, die vor diesem Datum abgeschlossen wurden, bringt der Widerruf in der Regel keinen wirtschaftlichen Vorteil. Wir raten deshalb aktuell von einer Durchsetzung ab.
Sofern der Widerruf erst mehrere Monate nach der vollständigen Rückzahlung der Finanzierung (bzw. nach Beendigung des Leasingvertrages) erfolgt, geht die aktuelle Rechtsprechung davon aus, dass das Widerrufsrecht verwirkt ist. Insofern können wir Ihnen ein Vorgehen mangels Erfolgsaussichten nicht empfehlen.
zurück, wenn Sie Ihr Auto an die Bank zurückgeben.
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