Kündigungsrecht: Unitymedia macht weiteres Zugeständnis

Medienrecht

Kündigungsrecht: Unitymedia macht weiteres Zugeständnis

Um die Bedenken des Bundeskartellamts gegenüber der geplanten Übernahme von Kabel BW durch Unitymedia auszuräumen, hatte Unitymedia angekündigt, künftig auf die Grundverschlüsselung der privaten Sender zu verzichten. Nun ist Unitymedia zu einem weiteren Zugeständnis bereit. So soll künftig der Wohnungswirtschaft ein außerordentliches Kündigungsrecht gewährt werden. Dies betrifft die sogenannten Mehrnutzerverträge von rund 280.000 Wohneinheiten

Nach dem Kompromissvorschlag können die Verträge bis zum 30. September 2012 gekündigt werden. “Wir öffnen damit den Markt für zusätzlichen Wettbewerb“, sagte Unitymedia-Chef Lutz Schüler gegenüber dem Handelsblatt.

Mit diesem Schritt versucht Unitymedia, die Konsolidierung zu sichern, denn die bisherigen Zugeständnisse scheinen nicht ausreichend für das Kartellamt zu sein. Allerdings könnte dies der letzte Kompromiss sein: “Unser Spielraum ist damit erschöpft”, sagte Schüler gegenüber dem Handelsblatt. Aber er glaube an einen positiven Ausgang der Prüfung. Noch bis zum 15. Dezember prüft das Bundeskartellamt, ob Unitymedia Kabel BW für 3,16 Milliarden Euro vom schwedischen Finanzinvestor EQT übernahmen darf.

Rafaela Wilde ist Partnerin der Kanzlei WILDE BEUGER SOLMECKE.

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