WDR erwirkt eine einstweilige Verfügung gegen die FAZ

Urheberrecht

WDR erwirkt eine einstweilige Verfügung gegen die FAZ

Der WDR erwirkte gegen die FAZ in einem Unterlassungsbegehren eine einstweilige Verfügung. Die FAZ ist nunmehr im Rahmen ihrer Berichterstattung gehalten, nicht weiter den Eindruck zu erwecken, der WDR habe für die Programmgestaltung bestimmte Teile der Rundfunkgebühren zweckwidrig verwendet. Außerdem ist die FAZ verpflichtet, eine entsprechende Gegendarstellung abzudrucken.

Hintergrund des Rechtsstreits war eine Äußerung des Medienautors Michael Hanfeld in einem am 11.09.2009 in der FAZ erschienen Artikel. Unter der Überschrift “Sag mir, wo die Gebühren sind” behauptete er, die öffentlich-rechtlichen Sender, namentlich der WDR und der BR, würden die Gebühren “bunkern und zur Bank tragen”.

Nach Darstellung des WDR stimme das nicht. Vielmehr seien ausschließlich solche Gelder, die für die Altersvorsorge der Mitarbeiter zurückgelegt werden müssten, bei Geldhäusern angelegt worden. Diese Mittel dürften nur für diesen Zweck verwendet werden und seien nicht dazu bestimmt gewesen, in die Programmgestaltung einzufließen, betont der WDR.

Christian Solmecke ist Partner der Kanzlei WILDE BEUGER SOLMECKE und Autor zahlreicher juristischer Fachveröffentlichungen im Bereich Internetrecht und IT-Recht.. Darüber hinaus ist Solmecke Lehrbeauftragter der FH Köln für Social Media Recht.

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