Was bedeutet ACTA für den Internetnutzer?

Um zu verstehen, welche Folgen ACTA haben könnte, ist es zunächst wichtig zu wissen, was ACTA überhaupt ist. Es handelt sich um ein sogenanntes multilaterales völkerrechtliches Abkommen, ACTA ist also kein Gesetz. Das bedeutet zunächst, dass ACTA durch die Zustimmung Deutschlands keine direkte Wirkung erhält, sondern die dort getroffenen Regelungen erst in deutsches Recht umgesetzt werden müssten.

Ob es überhaupt einer Gesetzgebungsänderung aufgrund von ACTA bedarf, es derzeit noch unklar. Bundesjustizministerin Leutheusser-Schnarrenberger hat bereits mehrfach betont, dass sie hier keinen Regelungsbedarf sieht. In einem Youtube-Video erklärte sie nun, dass die Abstimmung des EU-Parlaments abgewartet werden solle, bevor der Bundestag über ACTA entscheidet. Bisher haben 22 Länder und der Rat der EU dem Abkommen zugestimmt.

Kritik

Viele Internetnutzer fragen sich nun, woher die Kritik an ACTA kommt. Hierfür gibt es eine Reihe von Gründen.
Zunächst einmal liegt der Protest darin begründet, dass die Verhandlungen bewusst geheim gehalten wurden. Durch den Ausschluss der Öffentlichkeit konnte keine Diskussion über die Inhalte des Abkommens stattfinden. Obwohl die Verhandlungen bereits seit 2006 liefen, gelangte erst 2010 eine inoffizielle Vorabversion des Abkommens an die Öffentlichkeit.

Eine der befürchteten Änderungen ist die Haftungserweiterung für Internetprovider. Wenn die Provider für Rechtsverstöße der Nutzer haften können, führt dies zu einer Überwachung der Internetnutzung, so die Kritiker.
Außerdem könnten durch ACTA Internetsperren eingeführt werden. Diskutiert wurde außerdem eine Erweiterung der Strafbarkeit von Urheberrechtsverletzungen.

Was würde Deutschlands Zustimmung zu ACTA bedeuten?

Wie oben bereits dargestellt entfaltet die bloße Zustimmung Deutschlands noch keine direkten Rechtswirkungen für die Internetnutzer.
Dass derzeit noch unklar ist, ob ACTA zu Veränderungen im deutschen Recht führen wird liegt in erster Linie daran, dass die Formulierungen im ACTA-Vertragstext (für Internetrecht speziell Art. 27 relevant) sehr offen und interpretationsbedürftig ausgestaltet worden sind. Die Folge ist eine erhebliche Rechtsunsicherheit.

Positiv ist dagegen, dass der Vertragstext weder verpflichtende Netzsperren noch zwingende Haftungserweiterungen für Provider enthält.
Auch eine Kriminalisierung der Internetnutzer ist aus unserer Sicht nicht zu befürchten. Vorsätzliche Urheberrechtsverletzungen sind nach deutschem Recht bereits strafbar, hieran ändert auch ACTA nichts.

Unsere Stellungnahme

Auch wenn derzeit noch unklar ist, ob ACTA direkte Auswirkungen auf das deutsche Recht und damit auch die Internetnutzer haben wird, sprechen einige Gründe gegen ACTA.
Zu kritisieren ist zunächst die einseitige Bevorzugung der Content-Industrie. Die Rechte der Nutzer werden im ACTA Vertragstext kaum berücksichtigt, sodass den Veränderungen durch das Internetzeitalter nicht ausreichend Rechnung getragen wird.

Problematisch ist aus unserer Sicht außerdem die fehlende Transparenz im Rahmen des Entstehungsprozesses. Geheime Verhandlungen verhindern eine konstruktive Diskussion in der Öffentlichkeit bereits im Vorhinein. Die Akzeptanz des Urheberrechts sinkt dadurch in der Bevölkerung weiter.

Sehen Sie hierzu auch unser Video:

Kontaktaufnahme mit RA Christian Solmecke

Christian Solmecke steht den Medien gern unter der Telefonnummer 0221 – 951 563 0 oder per E-Mail an info@wbs.legal für weiterführende Kommentare oder für Originaltöne zur Verfügung.