LG Köln: Eva Herman darf von der Bild-Zeitung nicht mehr als „dumme Kuh“ bezeichnet werden

Urheberrecht

LG Köln: Eva Herman darf von der Bild-Zeitung nicht mehr als „dumme Kuh“ bezeichnet werden

 Die einstige Fernsehmoderatorin Eva Herman hat vor dem Kölner Landgericht einen Sieg gegen die Bild-Zeitung und das entsprechende Online-Angebot „Bild.de” errungen.

In dem Rechtsstreit ging es um eine Aussage des Bild-Kolumnisten Franz-Josef Wagner, der in seiner Kolumne „Post von Wagner” die ehemalige Fernsehmoderatorin bezüglich ihres Auftritts in der „Johannes B. Kerner”-Sendung als „dumme Kuh” bezeichnet hatte:

„(…)Eva Herman ist ganz sicher keine Nazi-Hexe, die mit einem Besenstiel über Auschwitz reitet. Eva Herman ist, ich sagte es schon, eine dumme Kuh.(…)” Â

Das LG Köln gab Eva Herman nun Recht und verklagte die Bild-Zeitung zur Zahlung eines Schadensersatzes in Höhe von 10.000 €. Ob der Axel-Springer Verlag gegen das Urteil Revision einlegen wird, ist noch unklar.

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