Kein Schadensersatz bei unberechtigter wettbewerbsrechtlicher Abmahnung

Urheberrecht

Kein Schadensersatz bei unberechtigter wettbewerbsrechtlicher Abmahnung

In einer umstrittenen Entscheidung hat das LG Stuttgart mit Urteil v. 07.07.2009 (Az.: 17 O 118/09) den Anspruch des Klägers auf Ersatz seiner angefallenen Anwaltskosten im Zusammenhang mit einer unberechtigten Abmahnung abgelehnt. Begründet hat dies das LG mit der Meinungsfreiheit des Abmahnenden. Sei die Abmahnung unberechtigt erfolgt, so kann der Abgemahnte einen Schadensersatz nur dann geltend machen, wenn der Abmahnende wisse, dass seine Abmahnung unberechtigt sei. Bloße rechtliche Zweifel des Abmahnenden sollen indes noch nicht zur Begründung eines Schadensersatzanspruchs ausreichen. Insoweit sei der Abmahnende gerade berechtigt im außergerichtlichen Wege durch die Abmahnung entsprechendes mit dem Abgemahnten zu klären.Quelle: Landgericht Stuttgart, Urteil v. 07.07.2009 – Az.: 17 O 118/09

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