Kampf gegen Webradiopiraterie: GEMA macht Schadensersatzforderungen geltend

Internetrecht

Kampf gegen Webradiopiraterie: GEMA macht Schadensersatzforderungen geltend

Mit 50 aktuellen Unterlassungs- und Schadensersatzansprüchen gegen illegale Webradiobetreiber verschärft die GEMA den Kampf gegen Musikpiraterie im Internet.

Nachdem die Betreiber der unlizenzierten Webradios die Anmeldung ihres Radios unterlassen haben, fordert die GEMA nun anwaltlich die erforderlichen Informationen zur Musiknutzung und die Lizenzzahlungen ein. Da die Anmeldung nicht – wie urheberrechtlich erforderlich – im Vorfeld der Nutzung erfolgt ist, wird die GEMA Schadensrechnungen in doppelter Höhe des ursprünglichen Tarifs geltend machen. Somit müssen die Kosten der Piraterierecherche und -verfolgung weder von den in der GEMA organisierten Komponisten, Textdichtern und Verlagen getragen werden, noch schlagen sie sich in Tariferhöhungen zu Lasten der rechtstreuen Musiknutzer nieder. Auch die Anwaltskosten werden den Webradiopiraten in Rechnung gestellt. Zusätzlich behält sich die GEMA strafrechtliche Schritte vor.

Seit April dieses Jahres können Webradiobetreiber im GEMA Lizenzshop (www.gema.de/lizenzshop) einfach, schnell und rund um die Uhr ihre Musiknutzung lizenzieren. Zugleich wird auf der Seite veröffentlicht, dass das Webradio bei der GEMA lizenziert wurde. Derzeit sind bereits über 800 Webradios bei der GEMA lizenziert.

Christian Solmecke ist Partner der Kanzlei WILDE BEUGER SOLMECKE und Autor zahlreicher juristischer Fachveröffentlichungen im Bereich Internetrecht und IT-Recht.. Darüber hinaus ist Solmecke Lehrbeauftragter der FH Köln für Social Media Recht.

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