Der erste Entwurf zum geplanten Leistungsschutzrecht stieß auf einige Kritik: nach Ansicht des Deutschen Journalisten-Verbands war der Entwurf unzureichend, der Bundesverband Deutscher Industrie stellte sich gegen das Leistungsschutzrecht und auch Bürgerrechtsorganisationen übten heftige Kritik. Die SPD-Bundestagsfraktion lehnte den Entwurf ab. Nun hat das Bundesjustizministerium einen neuen und deutlich entschlackten Referentenentwurf zur Abstimmung vorgelegt, so die Meldung von “heise online”.

Und es sieht so aus, als könnte das Leistungschutzrecht doch nun zu einem “lex google” werden, denn nach Angaben von heise online sollen nur noch Suchmaschinen von dem Gesetz betroffen sein. Anders als beim ersten Entwurf vorgesehen sollen Blogs, die Werbung auf ihrer Seite haben, nicht mehr betroffen sein, so die Meldung weiter.

Nach dem neuen Entwurf soll die “öffentliche Zugänglichmachung von Presseerzeugnissen” weiterhin zulässig sein, “soweit sie nicht durch die Anbieter von Suchmaschinen” erfolgt.

Das Leistungsschutzrecht solle “nur in dem begrenzten Umfang gewährleistet werden soll, wie dies zum Schutz berechtigter verlegerischer Interessen erforderlich ist”, so die Angaben von heise online. Betroffen davon wären die “systematischen Zugriffe” von Internet-Suchdiensten auf Leistungen der Verleger, da deren Geschäftsmodell “in besonderer Weise” von den Zugriffen auf diese Arbeiten profitieren würde, so die Meldung weiter.

Nicht mehr angewendet soll das Leistungsschutzrecht nun bei Bloggern, Unternehmen und Freiberuflern, sowie bei der Firmenkommunikation im Intranet und in sozialen Netzwerken, so die Informationen von heise online.

Allerdings sollen weiterhin selbst “kleine Teile” von Presseerzeugnissen lizenzpflichtig werden, was bei den Snippets auf der Ergebnisseite von Suchmaschinen der Fall wäre. Zitate und “reine Verlinkungen” würden weiterhin nicht unter Leistungsschutz fallen. Laut dem neuen Entwurf plane man auch keine Verwertungsgesellschaft zur Verwaltung der Lizenzeinnah, so die Meldung weiter. Es wäre dann an den Verlegern, Unterlassungsansprüche zu stellen und Entgelte von Suchmaschinenbetreibern für die Nutzung von Presseerzeugnissen zu stellen.

Nach Plänen des Justizministeriums soll der Entwurf Mitte August vom Kabinett verabschiedet werden, so der Bericht von heise online.