Alle Artikel mit dem Tag "Zitatrecht"
LG München bestätigt: Auszüge aus Hitlers „Mein Kampf“ dürfen nicht veröffentlicht werden
Das Landgericht München I hat eine vom Freistaat Bayern gegen den Verleger einer Broschüre erwirkte einstweilige Verfügung bestätigt. Durch die Veröffentlichung der Auszüge würde das Urheberrecht des Freistaates verletzt werden.
LG München: “Mein Kampf” darf nicht an die Kioske
Der geplante und mit Kommentaren versehene Nachdruck einiger Passagen aus Adolf Hitlers Buch “Mein Kampf”, der als Beilage dem Projekt “Zeitungszeugen” des britischen Verlegers Peter McGee beiliegen sollte, kommt heute geschwärzt in die Kioske. Das Landgericht München I hatte gestern in einer einstweiligen Verfügung dem Verbotsantrag des Freistaates Bayern gegen den Verleger stattgegeben. (Beschluss des Landgerichts München I, Aktenzeichen: 7 O 1533/12; nicht rechtskräftig)
Urheberrecht: Bayern will Nachdruck von “Mein Kampf” stoppen
Der britische Verleger Peter McGee hat vor einigen Wochen sein Projekt “Zeitungszeugen”, für das er Zeitungen aus der Zeit des Nationalsozialismus – mit Kommentaren von Historikern versehen – nachdruckt, wieder auf den Markt gebracht. Nun plant McGee, ab der Ausgabe vom 26. Januar 2012 für insgesamt drei Ausgaben eine je 15-seitige Broschüre mit Auszügen aus Adolf Hitlers Buch “Mein Kampf”, ebenfalls kommentiert, beizulegen. Das bayerische Finanzministerium will nun juristische Schritte dagegen prüfen, denn die Urheberrechte liegen noch immer bei der Behörde.
Vorsicht mit der Veröffentlichung von Heinz Erhardt Gedichten auf der Webseite
Wer ohne das Einverständnis des Urhebers Gedichte auf seiner Internetseite veröffentlicht, muss mit einer kostenträchtigen Abmahnung rechnen. Das gilt normalerweise auch, wenn dieser bereits verstorben ist.
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BGH: Werbung der deutschen Bahn mit Bild eines ICE ist nicht durch Zitatrecht gedeckt
Der Bundesgerichtshof hat klargestellt, dass sich die deutsche Bahn nicht auf das Zitatrecht berufen kann, weil die Abbildung eines ICE in ihrem Katalog als Marketing anzusehen ist. Aus diesem Grunde muss die Vorinstanz klären, ob die deutsche Bahn überhaupt ein Geschmacksmusterrecht der Frauenhofer-Gesellschaft verletzt hat.









