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Unterbliebener Hinweis auf Hotelzimmervorrat bei Onlinewerbung – kein Wettbewerbsverstoß

Das Landgericht Tübingen hat in seinem Urteil vom 12.05.2010, AZ: 5 O 309/09 entschieden, bei einem Online-Angebot eines Hotelzimmers müsse nicht angegeben werden, dass es sich hierbei um das letzte Zimmer in dem angegebenen Zeitraum handele. Auf den Vorrat an Zimmern müsse nicht ausdrücklich hingewiesen werden. Weiterlesen

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