Alle Artikel mit dem Tag "Zimmermann & Decker"
Abmahnung Kanzlei Zimmermann & Decker im Auftrag der Firma Dramatico Entertainment Ltd.- „The House” von Katie Melua
Die Kanzlei Zimmermann & Decker aus Hamburg spricht derzeit Abmahnungen für die Firma Dramatico Entertainment Ltd., Box 214, Farnham, Surrey, GU105XZ, Vereinigtes Königreich, ab. Es geht um angebliche Urheberrechtsverletzungen im Hinblick auf das Musikalbum „The House” der Künstlerin Katie Melua. Weiterlesen
Abmahnradar: Kanzlei Zimmermann & Decker mahnt im Auftrag der Firma Tonpool Medien GmbH das Musikalbum „Made in Germany” der Künstlerin Nena ab.
Die Kanzlei Zimmermann & Decker aus Hamburg spricht neuerdings Abmahnungen für die Firma Tonpool Medien GmbH, Ehlbeek 15 b, 30938 Burgwedel, ab. Vorgeworfen werden im Rahmen der Abmahnungen angebliche Urheberrechtsverletzungen im Hinblick auf das Musikalbum „Made in Germany” der Sängerin Nena.
� Die Abmahnungen beinhalten -wie üblich- die Geltendmachung von Unterlassungs-, Schadensersatz- und Rechtsverfolgungskosten, wobei die Kanzlei ein Vergleichsangebot in Höhe von € 850,00 unterbreitet.
Da mit der Abgabe einer Unterlassungserklärung weitreichende Folgen verbunden sind, ist juristischer Rat unabdingbar. Gerne stehen � wir Ihnen im Rahmen unserer Filesharer-Hotline unter der Rufnummer 0221 - 400 67 555 (Beratung bundesweit) persönlich zur Verfügung.
Abmahnradar: Kanzlei Zimmermann & Decker mahnt im Auftrag der Firma Tonpool Medien GmbH das Musikalbum „IZ ON” der Band „Söhne Mannheims” ab.
Die Kanzlei Zimmermann & Decker aus Hamburg spricht derzeit Abmahnungen für die Firma Tonpool Medien GmbH, Ehlbeek 15 b, 30938 Burgwedel, ab. Es geht um angebliche Urheberrechtsverletzungen im Hinblick auf das Musikalbum „IZ ON” der Band Söhne Mannheims.� �
� Inhalt der Abmahnung ist die Geltendmachung von Unterlassungs-, Schadensersatz- und Rechtsverfolgungskosten. Die Kanzlei weist im Rahmen ihrer Abmahnung darauf hin, dass wegen des angeblichen Tausches des Albums „IZ ON” mit 14 Musiktiteln ein Gegenstandswert in Höhe von € 27.900,00 zugrunde zu legen sei und insofern Rechtsanwaltsgebühren in Höhe von € 1.005,40 zuzüglich Umsatzsteuer gefordert werden könnten. Ferner stünde der Rechteinhaberin ein Schadensersatzanspruch in Höhe von € 2.100,00 zu, sollte nicht der angebotene Vergleichsbetrag in Höhe von € 850,00 gezahlt werden.
Unterschreiben Sie keinesfalls blind die beigefügte Unterlassungserklärung der abmahnenden Kanzlei. Mit einer Unterlassungserklärung sind weitreichende Folgen verbunden, so dass in jedem Fall juristischer Rat eingeholt werden sollte. Gerne stehen � wir Ihnen im Rahmen unserer Filesharer-Hotline unter der Rufnummer 0221 - 400 67 555 (Beratung bundesweit) persönlich zur Verfügung.









