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OLG Hamburg: Keine Haftung für rechtswidrige Drittanzeigen in Zeitschriften
In einem aktuellen Beschluss des OLG Hamburg vom 30.04.2008 (Az. 3 U 221/06) entschieden die Richter, dass Verleger bei rechtswidrigen Drittanzeigen für diese Verstöße nicht zur Haftung herangezogen werden können.









