Alle Artikel mit dem Tag "ZAK"
Sat.1 erwägt Rechtsmittel gegen ZAK-Beanstandung
Die Kommission für Zulassung und Aufsicht der Medienanstalten (ZAK) hatte am Dienstag die Ausstrahlung von Glückspielwerbung für “Tipico” und “wetten.de” im Programm von Sat.1 beanstandet. Der Sender hatte die Werbung für öffentliches Glücksspiel im September und Oktober vergangenen Jahres ausgestrahlt. Weiterlesen
ZAK untersagt Sport1 erneut Werbung für Glücksspiel
Die Kommission für Zulassung und Aufsicht der Medienanstalten (ZAK) hat den Sender Sport1 in der letzten Zeit bereits mehrfach wegen unerlaubter Glücksspielwerbung beanstandet. Nun hat die ZAK Sport1 erneut Werbung für Glücksspiel untersagt.
Die Kommission beanstandete die Ausstrahlung eines Werbespots für “sportingbet.com” am 16. Oktober 2011 und untersagte die weitere Ausstrahlung von allen Fernsehwerbeformen, einschließlich Sponsorhinweisen für “sportingbet.com”, so die Meldung der ZAK.
Bereits im Oktober hatte die ZAK jegliche Werbung für den Sportwettanbieter “bet-at-home.com” untersagt.
Auch der Sender kabel eins stand in der Kritik: die Ausstrahlung mehrerer Spots für “digibet.com” und “wetten.de” sowie für “Tipico Sportwetten” in verschiedenen Werbeblöcken wurde ebenfalls von der ZAK beanstandet.
Die Anbieter berufen sich auf die EuGH-Rechtsprechung zum deutschen Glücksspiel-Staatsvertrag und argumentieren, dass das darin formulierte Werbeverbot nicht angewendet werden könne. Die ZAK hat dagegen wiederholt dargelegt, dass die Rechtsprechung des EuGH auf das Werbeverbot im geltenden Glücksspielstaatsvertrag keine direkte Auswirkung habe, so die Meldung weiter. Mehrere Gerichte, darunter das Bundesverwaltungsgericht, haben diese Auffassung bestätigt.
ZAK-Vorsitzender Thomas Fuchs: “Das Werbeverbot für Glücksspiel ist geltendes Recht. Wir erwarten von den Programmveranstaltern, dass sie sich daran halten, und werden entschlossen gegen Rechtsverstöße vorgehen.”
Der Glücksspielstaatsvertrag war bis zum 31.12.2011 befristet. Die Konferenz der Ministerpräsidenten – bis auf Schleswig-Holstein – hat am 15.12.2011 den neuen Glückspielstaatsvertrag unterzeichnet, der am 1.7.2012 in Kraft treten soll.
ZAK beanstandet “Mietprellern auf der Spur”
Im Fall der jüngst in die Kritik geratenen RTL-Sendung “Mietprellern auf der Spur” hat die Kommission für Zulassung und Aufsicht der Medienanstalten (ZAK) nun die umstrittene Folge beanstandet. Weiterlesen
ZAK untersagt Glücksspielwerbung auf Sport1
Die Kommission für Zulassung und Aufsicht der Medienanstalten (ZAK) hat dem Sender Sport1 die Ausstrahlung von Werbung für den Sportwettenanbieter “bet-at-home.com” untersagt. Damit sind alle Werbeformen, wozu auch Teleshopping, Sponsorhinweise und Dauerwerbesendungen künftig nicht mehr zulässig, insofern sie einen werblichen Charakter haben und zur Teilnahme am Glücksspiel anregen. Laut Glücksspielstaatsvertrag ist Fernsehwerbung für öffentliches Glücksspiel verboten.
Bereits am 9. August 2011 hatte die ZAK die Werbung für “bet-at-home.com” auf Sport1 beanstandet, dennoch hatte der Sender weiterhin für den Sportwettenanbieter in unterschiedlichen Formen geworben. Der Sender hatte gegen die Beanstandung vom 9. August geklagt, das Verfahren ist noch anhängig.
Ebenfalls beanstandet hat die ZAK eine Werbung für den Sportwettenanbieter “Tipico”, die am 7. August 2011 in der Sendung “sky fußball bundesliga” auf dem Sender Sky ausgetsrahlt wurde.
In einem Gespräch mit der ZAK sowie der lizenzgebenden BLM vertraten die beiden Veranstalter die Auffassung, dass der gesamte deutsche Glücksspielstaatsvertrag aufgrund der aktuellen EuGH-Rechtsprechung nicht mehr anwendbar sei, so die Meldung der ZAK. Die Beschlüsse der Kommission seien eine Bekräftigung der dargelegten Position wonach die EuGH-Urteile keine direkte Auswirkung auf das Werbeverbot haben und der Glücksspielstaatsvertrag insofern weiterhin gilt. Diese Position werde bereits von verschiedenen deutschen Gerichten gestützt, darunter das Bundesverwaltungsgericht, so die Meldung weiter.
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ZAK: Sendelizenzen für Spiegel TV Wissen und Sky Sport News HD
Die Kommission für Zulassung und Aufsicht der Medienanstalten (ZAK) hat den beiden Pay-TV-Programmen “Spiegel TV Wissen” und “Sky Sport News HD” die rundfunkrechtliche Zulassung erteilt. Dies teilte die ZAK in einer Pressemitteilung mit.
“Spiegel TV Wissen” wird der Nachfolger von “Spiegel TV Digital”. Veranstalterin ist die Spiegel TV Geschichte GmbH & Co. KG, die dieses Programm von der Spiegel TV GmbH übernimmt und verändert. Inhaltlich wird sich der Sender auf Dokumentationen, Reportagen und Studioproduktionen zum Thema “Mensch und Umwelt” konzentrieren. “SPIEGEL TV Wissen” soll als HD- und SD-Programm über Kabel, Satellit und Internet verbreitet werden, so die Meldung der ZAK.
“Sky Sport News HD” wird von Sky Deutschland Fernsehen GmbH & Co. KG verantwortlicht und soll als Sportinofkanal bereits bestehenden Sportprogramme von Sky ergänzen. “Sky Sport News HD” soll sowohl im HD- als auch im SD-Standard ausgestrahlt werden.
Beide Sendelizenzen stehen noch unter dem Vorbehalt der medienkonzentrationsrechtlichen Prüfung durch die Kommission zur Ermittlung der Konzentration im Medienbereich (KEK), so die Meldung der ZAK weiter.
ZAK beanstandet “Show zum Tag des Glücks” bei Das Vierte
Die Kommission für Zulassung und Aufsicht der Medienanstalten (ZAK) hat die Sendung “Show zum Tag des Glücks” des Senders “Das Vierte” beanstandet und die Ausstrahlung einer weiteren Show dieses Formats vorsorglich untersagt. Der Sender hat nach Ansicht der Kommission mit der Show gegen das Verbot der Werbung für öffentliches Glücksspiel verstoßen, so die Pressemitteilung der ZAK.
Bedingung für die Teilnahme an der Show war der Besitz eines Loses der Süddeutschen Klassenlotterie (SKL), unter den 20 Kandidaten wurde ein Millionengewinn anhand der Losnummer und einem “Glückscode” ausgelost. Außerdem wirkten viele Prominente an der Show mit.
Das SKL-Logo wurde während der Sendung mehrfach gezeigt und fand sich ebenfalls in der Studiodekoration wieder. Außerdem wurde die SKL im Verlauf der Sendung ausgiebig in den Moderationen erwähnt. Die ZAK sah darin einen Verstoß gegen das Verbot der öffentlichen Werbung für Glücksspiel, denn der werbliche Charakter der Sendung sei eindeutig gegeben.
Im Rahmen des Prüfverfahrens kam es zu einer Anhörung des Programmveranstalters, der auf die aktuelle EuGH-Rechtsprechung verwies. Zudem vertrat jener die Auffassung, dass das Werbeverbot für Glückspiel nicht auf die Sendung angewendet werden könne. Die ZAK verwies darauf, dass die Rechtsprechung des EuGH das staatliche Sportwettenmonopol behandle, sowie dessen Auswirkungen auf Niederlassungs- und Dienstleistungsfreiheit von Glücksspielanbietern, so die Meldung weiter. Über Sachverhalte, um die es bei der “Show zum Tag des Glücks” geht, habe der EuGH nicht entschieden.
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ZAK: Lizenzen für V.TV und RadyoTürk vergeben
Die Kommission für Zulassung und Aufsicht der Medienanstalten (ZAK) hat Lizenzen für 10 Jahre an das Fernsehspartenprogramm V.TV und das Radiospartenprogramm RadyoTürk vergeben. Zudem wurden die Zulassungen für die Sender Bibel TV und “3D The Channel” verlängert.
ZAK: Verstöße gegen Werberichtlinien beanstandet
Die Kommission für Zulassung und Aufsicht der Medienanstalten (ZAK) hat in ihrer Sitzung am 9. August mehrere Fälle von unzulässigen Werbeformen beanstandet. In der Kritik steht auch der Sender Sat.1, bei dem bereits im Juni 2011 unzulässige Split-Screen Werbung beanstandet wurde.
In der Pressemitteilung der ZAK finden sich folgende Beanstandungen:
Medienaufsicht beanstandet Split-Screen-Werbung bei RTL und Sat.1
Die Medienaufsicht hat drei Fälle von Split-Screen-Werbung bei RTL und Sat.1 beanstandet. In beiden Fällen sah die Kommission für Zulassung und Aufsicht (ZAK) die vorausgesetzte und klar erkennbare Trennung von Programm und Werbung als nicht gegeben.
Das illegale Bundestags-TV und seine Legalisierung
Nachdem die Medienaufsicht den Fernsehsender des Bundestages kritisiert hat, versucht man daraus Konsequenzen zu ziehen. Eine Abschaffung kommt allerdings nicht infrage.









