Alle Artikel mit dem Tag "Wortfilter"

– Urteil im Rechtsstreit GEMA gegen YouTube vor dem Landgericht Hamburg

Haftet Youtube für Urheberrechtsverletzungen in Videos, die von Nutzern hocheladen wurden? Der Streit hierüber schwelt seit Jahren. Bereits 2010 hatte das LG Hamburg einen einstweilige Verfügungsantrag der Verwertungsgesellschaft GEMA aus formalen Gründen abgelehnt. In der Hauptsacheentscheidung bejahte das LG Hamburg nun grundsätzlich einen Unterlassungsanspruch der GEMA gegen Youtube. Allerdings soll die Plattform nur als Störer haften. Lesen Sie mehr über diese Entscheidung mit Signalwirkung in der folgenden

 

Pressemitteilung des LG Hamburg vom 20.04.201:  Weiterlesen

Youtube gegen GEMA: was ist von dem morgigen Urteil des LG Hamburg zu erwarten?

„Dieses Video ist in deinem Land leider nicht verfügbar“. Jeder Youtube Nutzer kennt diese Meldung. Schon seit Jahren streiten sich Youtube und die GEMA um die Haftung für urheberrechtsverletzende Videos auf der Video-Plattform. Nach gescheiterten Verhandlungen zog die GEMA vor Gericht. Weiterlesen

Schweizer Musikindustrie greift Rapidshare an

Nach der Schließung der Raubkopier-Plattform Megaupload steigen die Nutzerzahlen von anderen Filehostern stark an. Das gilt vor allem für Rapidshare. Die Schweizer Musikindustrie macht dem Rapidshare schwere Vorwürfe.

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LG Hamburg: Sharehoster haben weitgehende Prüfungspflichten gegenüber ihren Nutzern

Nach einer Entscheidung des Landgerichtes Hamburg müssen One-Click-Hoster womöglich sogar gängige Linksammlungen im Internet daraufhin überprüfen, ob dort Hinweise auf urheberrechtswidrig im Programm des Sharehosts abgespeicherte Dateien existieren. Ein weitere Entscheidung dieses Gerichtes, die sehr fragwürdig ist.

 

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LG Hamburg: Rapidshare haftet für Urheberrechtsverletzungen seiner Nutzer

Inwieweit der One-Click-Hoster Rapidshare für die illegale Verbreiten und den Download seiner Nutzer zur Verantwortung gezogen werden darf, ist unter den Gerichten sehr umstritten. Jüngst hatte das OLG Düsseldorf entschieden, dass normalerweise keine Prüfungspflicht besteht. Jetzt hat das Landgericht Hamburg klargestellt, das es bei seiner strengen Linie bleibt.

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