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Betriebsbedingte Kündigung aufgrund Umstrukturierung
Eine betriebsbedingte Kündigung kann dann gerechtfertigt sein, wenn das Beschäftigungsbedürfnis für den Arbeitnehmer aufgrund betrieblicher Umstrukturierungen entfällt. Fällt der Unternehmer eine Entscheidung, aufgrund derer das neue Betriebskonzept die bisherige Tätigkeit des Arbeitnehmers nicht mehr vorsieht, so ist diese Unternehmerentscheidung durch das Arbeitsgericht nicht auf ihre organisatorische und betriebswirtschaftliche Zweckmäßigkeit hin zu prüfen, sondern allein darauf, ob die Maßnahme willkürlich oder mißbräuchlich ist. So kann eine betriebsbedingte Kündigung etwa dann gerechtfertigt sein, wenn der Unternehmer sich dazu entschließt, die bislang von seinen Arbeitnehmern ausgeübte Tätigkeit durch selbständige Unternehmer ausführen zu lassen. Dies entschied das Bundesarbeitsgericht am 13.03.2008 in einem Rechtsstreit, in welchem der Arbeitgeber, ein Unternehmen der Städtewerbung, seinen Arbeitnehmer zunächst gekündigt und ihnen anschließend freie Mitarbeiterverträge als selbständige Unternehmer angeboten hatte. Das Bundesarbeitsgericht entschied, dass die Kündigungen betriebsbedingt gerechtfertigt sind, da nachvollziehbare Erwägungen für die betriebliche Neuordnung vorlagen und der Beschäftigungsbedarf entfallen war (BAG, Urteil vom 13.03.2008, AZ 2 AZR 1037/06).









