Alle Artikel mit dem Tag "Widerrufsbelehrung"
OLG Hamm: Auch bei eBay-Auktionen 14-tägige Widerrufsfrist!
Das Oberlandesgericht Hamm hat in einem Berufungsverfahren entschieden, dass das Überlassen der Widerrufsbelehrung per Email nach Ablauf einer eBay-Auktion ausreichend sein kann, um die 14-tägige Widerrufsfrist im Fernabsatzhandel zur Anwendung gelangen zu lassen.
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Achtung Online-Händler: In Widerrufsbelehrung sollten Sie nicht nur das Postfach angeben!
Der Bundesgerichtshof hat kürzlich entschieden, dass in einer Widerrufsbelehrung auch eine Postfachadresse angegeben werden durfte. Allerdings lag der Vertragsschluss schon einige Jahre zurück.
Achtung Onlinehändler: Widerrufsrecht erlischt nicht bei unzureichender Widerrufsbelehrung
Die Rechtsprechung stellt an eine ordnungsgemäße Widerrufsbelehrung im Onlineshop hohe Anforderungen. Bereits kleine Abweichungen von der Musterwiderrufsbelehrung haben schnell zur Folge, dass die 14-tägige Widerrufsfrist für Kunden gar nicht erst an zu laufen beginnt. Besonders interessant ist in diesem Zusammenhang eine aktuelle Entscheidung des Amtsgerichtes Hamburg-Wandsbek.
BITKOM gegen überzogene Abmahnungen
Das massenhafte Abmahnen von Internetusern ist mittlerweile zu einem eigenen anwaltlichen Geschäftsmodell geworden. Nicht nur im Bereich Filesharing ist dies bereits gängige Praxis, auch Kleinunternehmer, die Onlinehandel betreiben, werden oft schon bei einem falschen Impressum oder einer unvollständigen Widerrufsbelehrung verstärkt abgemahnt. Das Bundesjustizministerium will demnächst einen Gesetzentwurf vorlegen, der den finanziellen Anreiz für missbräuchliche und überzogene Abmahnungen reduzieren soll.
Nun fordert auch der Hightech-Verband BITKOM, das geltende Abmahn-Recht im Internet zu überprüfen. “Abmahnungen können ein legitimes Instrument im Wettbewerb sein, werden im Internet aber vielfach missbraucht. Dem massenhaften Abmahn-Missbrauch muss Einhalt geboten werden”, so BITKOM-Präsident Prof. Dieter Kempf in einer Pressemitteilung. “Gerade für kleine und mittelständische Unternehmen sind Abmahnungen eine der größten Wachstumshürden.”
Da gerade Online-Angebote oft von Anwälten gezielt nach formalen Fehlern durchsucht werden, um die Anbieter in Bedrängnis zu bringen, unterstützt der BITKOM die Initiative des Bundesjustizministeriums, Firmen vor überzogenen Abmahnungen zu schützen.
Laut einer Studie des Garantie-Dienstleisters “Trusted Shops” beträgt der jährliche Schaden pro Online-Händler durch Abmahnungen im Durchschnitt 5.300 Euro, wodurch sich knapp die Hälfte aller Händler in ihrer Existenz bedroht fühlen, so die Meldung weiter. “Leider entsteht der Eindruck, dass Abmahnungen von manchen Anwälten und deren Auftraggebern als Einnahmequelle missbraucht werden”, so Prof. Kempf.
Durch massenhafte Abmahnungen und die bewusst hoch angesetzten Streitwerte werde die Unsicherheit vieler kleiner Online-Händler ausgenutzt. “Gerade im Online-Handel ist eine Vielzahl an Detailvorschriften zu beachten. Entsprechend hoch ist die Gefahr unbeabsichtigter Verstöße”, erklärt Kempf. Insofern sei nicht nur eine gesetzliche Einschränkung der Abmahnungen, sondern auch eine umfassende Aufklärung der Händler vonnöten, so die Meldung.
Die Kanzlei WILDE BEUGER SOLMECKE ist Ihr kompetenter Ansprechpartner rund um Ihren Internetauftritt. Profitieren Sie von unseren langjährigen Erfahrungen im Bereich des Internetrechts. Ganz gleich was Sie im Internet machen oder in welchem Umfang Sie tätig sind: Wir beraten Sie gerne – bundesweit!
Kostenlose Info unter 0221 – 400 67 555 (Beratung bundesweit) sowie info@wbs-law.de.
OLG Hamm: Widerrufsbelehrung muss auf aktuell geltende Gesetze verweisen
Das OLG Hamm hat mit Urteil vom 13.10.2011 (Az.: I-4 U 99/11) entschieden, dass eine Widerrufsbelehrung, die auf eine nicht mehr existierende Paragraphenkette (wie z.B. Paragraphen der BGB-InfoV) verweist, wettbewerbswidrig ist und daher abgemahnt werden kann.
OLG Hamm zu irreführender Werbung eines Rechtsanwaltes bezüglich der amtlichen Muster-Widerrufsbelehrung
Ein Rechtsanwalt darf gegenüber Online-Händlern keine unzutreffenden Behauptungen in Bezug auf die Verwendung des Musters der Widerrufsbelehrung aufstellen. Ansonsten handelt er wettbewerbswidrig und muss mit einer Abmahnung rechnen. Dies hat das Oberlandesgericht Hamm entschieden.
Neue Widerrufsbelehrung ab 04.11.2011 verbindlich!
Die meisten Onlinehändler werden es bereits wissen: Seit dem 04.08.2011 gilt es – mal wieder – eine neue Widerrufsbelehrung zu verwenden. Die hierfür vorgesehene dreimonatige Übergangsfrist, die Händlern zur Anpassung ihrer alten Widerrufsbelehrungen eingeräumt wurde läuft mit dem heutigen Tag ab.
OLG Frankfurt setzt Streitwert wegen fehlerhafter Widerrufsbelehrung auf 15.000 € fest
Wer als Onlinehändler keine ordnungsgemäße Widerrufsbelehrung verwendet, dem droht eine teure Abmahnung. Dies ergibt sich aus einer aktuellen Entscheidung des Oberlandesgerichtes Frankfurt am Main. Dies soll allerdings nicht für Abmahnungen durch die Konkurrenz gelten.
OLG Hamm: Keine Gegenabmahnungen durch mehrere abgemahnte Onlinehändler
Wer als Onlinehändler eine Abmahnung erhält, sollte besonnen reagieren. Wenn Sie dies dem Abmahner in einer Gemeinschaftsaktion durch das Versenden von mehrfachen Gegenabmahnungen „heimzahlen“ wollen, kann das fatale Folgen haben.
Achtung: Neue Widerrufsbelehrung im Onlinehandel bezüglich Wertersatz seit dem 04.08.2011
Das Widerrufsrecht für Verbraucher und damit auch die Widerrufsbelehrung im Bereich der Fernabsatzverträge wurden wieder einmal geändert. Die Neuregelungen sind heute in Kraft getreten.
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