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OLG Hamburg: blickfangmäßige Preisangaben mit Sternchenhinweis zulässig

In einem Urteil vom 25.03.2010 (Az. 3 U 108/09) hat das OLG Hamburg entschieden, dass blickfangmäßige Preisangaben, die mit einem Sternchenhinweis versehen sind, unter dem weitere Zusatzkosten aufgeführt werden, zulässig sind.In dem zugrunde liegenden Sachverhalt hatte die Beklagte, die Tickets für Musical- und Showveranstaltungen vertreibt, in ihrem Internetangebot u.a. mit

„TICKETS AB 19,90 €*”

geworben. Die Beschreibung des Sternchenhinweises enthielt folgende Angaben: Weiterlesen

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