Alle Artikel mit dem Tag "WEP"

AG Hamburg: Anschlussinhaber mit ungesichertem WLAN-Router muss unbegrenzt alle Abmahnkosten tragen

Inhaber eines Internetanschlusses müssen darauf achten, dass ihr WLAN-Router hinreichend gesichert ist. Wer noch nicht mal eine Verschlüsselung verwendet, für den wird es teuer. Er muss damit rechnen, dass er bereits bei dem illegalen Verbreiten eines einzelnen Musikstückes durch Dritte unbegrenzt die Höhe der Abmahnkosten erstatten muss. Dies ergibt sich aus einer Entscheidung des Amtsgerichtes Hamburg.

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Bei WLAN-Routern sollten keine voreingestellten Passwörter verwendet werden!

Wer bei seinem Internetanschluss einen WLAN-Router verwendet, sollte niemals das voreingestellte Passwort beibehalten. Denn dieses kann nach einer neuen Untersuchung sehr schnell erraten werden und stellt daher keinen Schutz dar. Worauf Sie bei der Wahl des neuen Passwortes achten sollten.

 

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Ein unsicheres WLAN Passwort kann schon nach sechs Minuten geknackt werden

Als Inhaber eines Internetanschlusses mit einem WLAN sollten Sie unbedingt ein sicheres Passwort wählen. Ansonsten kann es durch das sogenannte Cloud Computing schnell geknackt werden. Welche Folgen das für Sie haben kann und was ein sicheres Passwort auszeichnet. Übrigens: Das Knacken eines solchen Passwortes ist kein Kavaliersdelikt.

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OLG Frankfurt am Main: Neue Entscheidung zur WLAN-Haftung des Betreibers eines Internetanschlusses

Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main musste aufgrund einer Grundsatzentscheidung des Bundesgerichtshofes erneut darüber befinden, inwieweit der private Anschlussinhaber eines nicht hinreichend gesicherten WLAN für Urheberrechtsverletzungen Dritter in Form von Filesharing über eine Tauschbörse im Internet einstehen muss.

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BGH-Urteil zur Haftungsfrage bei offenem W-LAN erwartet – Welche Konsequenzen ergeben sich daraus für Gaststätten und Hotels?

Am kommenden Mittwoch entscheidet der BGH über die Haftung für Rechtsverletzungen, die über WLAN begangen werden. Die Frage ist besonders für die Hotel- und Gastronomiebranche von erheblicher Bedeutung und beschäftigte bereits etliche Gerichte: Haftet der Anschlussinhaber für Urheberrechtsverletzungen, die nicht er selber sondern Dritte über sein ungesichertes W-LAN Netzwerk (Wireless Local Area Network / drahtloses lokales Netzwerk) begangen haben? Weiterlesen

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