Alle Artikel mit dem Tag "Webradio"

Nutzerfragen – Fotografie : Handy : Webradio

Nach einer kurzen Winterpause meldet wir uns mit einem neuen Video über die Nutzerfragen unserer Zuschauer zurück.

In dieser Ausgabe des Videoblogs geht es um Themen wie:

- Fotografie
- Handy und Gewährleistungsrecht
- Web Radio

Rechtsanwalt Christian Solmecke beantwortet in diesem Video die von Ihnen gestellten Fragen.

Die Kanzlei Wilde, Beuger & Solmecke ist seit Jahren auf das IT- und Medienrecht, sowie auf Abmahnungen wegen Filesharings spezialisiert. Gerne beraten wir Sie daher an unserer Hotline unter der Rufnummer 0221 / 400 67 55.

Selbstverständlich können Sie auch unseren diesbezüglichen Chat nutzen.

Nutzerfragen – Webradio : Mixtapes : Fotos : Videos

In diesem Teil des Videoblogs geht es um die Beantwortung der Nutzerfragen zu den Themen Hosten eines Webradios, erstellen eigener Mixtapes, Untermalung eines eigenen Videos mit Musik, der Fotoupload auf Fotoplattformen und dem Upload von Spielszenen aus Online-Spielen.

Ist es also möglich ein privates Video mit Musik zu untermalen?
Und was passiert eigentlich mit den Bilder auf Flickr, Google und Co.?

Die Kanzlei Wilde, Beuger & Solmecke ist seit Jahren auf das IT- und Medienrecht, sowie auf Abmahnungen wegen Filesharings spezialisiert. Gerne beraten wir Sie daher an unserer Hotline unter der Rufnummer 0221 / 400 67 55.

Selbstverständlich können Sie auch unseren diesbezüglichen Chat nutzen.

Kampf gegen Webradiopiraterie: GEMA macht Schadensersatzforderungen geltend

Mit 50 aktuellen Unterlassungs- und Schadensersatzansprüchen gegen illegale Webradiobetreiber verschärft die GEMA den Kampf gegen Musikpiraterie im Internet.

Nachdem die Betreiber der unlizenzierten Webradios die Anmeldung ihres Radios unterlassen haben, fordert die GEMA nun anwaltlich die erforderlichen Informationen zur Musiknutzung und die Lizenzzahlungen ein. Da die Anmeldung nicht – wie urheberrechtlich erforderlich – im Vorfeld der Nutzung erfolgt ist, wird die GEMA Schadensrechnungen in doppelter Höhe des ursprünglichen Tarifs geltend machen. Somit müssen die Kosten der Piraterierecherche und -verfolgung weder von den in der GEMA organisierten Komponisten, Textdichtern und Verlagen getragen werden, noch schlagen sie sich in Tariferhöhungen zu Lasten der rechtstreuen Musiknutzer nieder. Auch die Anwaltskosten werden den Webradiopiraten in Rechnung gestellt. Zusätzlich behält sich die GEMA strafrechtliche Schritte vor.
Weiterlesen

Social
+1