Alle Artikel mit dem Tag "Vorspann"

OLG München: Kein Anspruch auf Nachvergütung für lukrativen Tatort-Vorspann

Das Oberlandesgericht München hat entschieden, dass die Erfinderin des Tatort-Vorspanns sich mit einer einmaligen Vergütung abfinden muss. Sie kann weder eine nachträgliche Vergütung fordern, noch muss ihr Name genannt werden.

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Tatort-Vorspann: Droht der ARD die nächste Klage?

Nachdem zuletzt eine Grafikerin erfolgreich die Anerkennung ihrer Urheberrechte am Tatort –Vorspann geltend machen konnte (wir berichteten), droht der ARD nach aktuellen Medienberichten der nächste Rechtsstreit wegen des Vorspanns ihres Quotenhits.

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LG München I: Anspruch auf Namensnennung und Nachvergütung für am Tatort-Vorspann beteiligte Grafikerin

Vor dem LG München I (Az. 21 O 11590/09) setzte eine Grafikerin und Trickfilmerin erfolgreich die Anerkennung ihrer Urheberrechte an dem bekannten Tatort-Vorspann gegen zwei der ARD-Anstalten durch. Weiterlesen

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