Alle Artikel mit dem Tag "Vorratsdatenspeicherung"
Vorlagefrage zur Vorratsdatenspeicherung beim EuGH
Der Europäischen Gerichtshof (EuGH) hat nach einer entsprechenden Vorlage durch den irischen High Court zu überprüfen, ob die EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung von Telekommunikationsdaten mit den Gemeinschaftsgrundrechten vereinbar ist. Bisher hatte sich der EuGH mit Grundrechtsfragen in diesem Zusammenhang noch nicht beschäftigt, sondern lediglich mit formellen Aspekten bezüglich der grundsätzlichen Kompetenz der EU für eine solche Richtlinie. Eine Entscheidung des EuGH würde sich auch auf die entsprechenden Regelungen der Mitgliedstaaten, so auch zur Vorratsdatenspeicherung in Deutschland auswirken. Sollte der EuGH zu dem Ergebnis kommen, dass die EU-Richtlinie nicht mit den Gemeinschaftsgrundrechten vereinbar ist, würde dies auch ein Aus für die Vorratsdatenspeicherung in Deutschland bedeuten.
Webhoster ist nicht grundsätzlich nicht zur Vorratsdatenspeicherung verpflichtet
Das OVG Berlin entschied mit Beschluss vom 02.12.2010 (AZ: 11 S 32.09) zu Gunsten eines Webhosting-Unternehmens, welches sich weigerte Vorkehrungen zur Vorratsdatenspeicherung durchzuführen. Geklagt hatte die Bundesnetzagentur.
BVerfG: Vorratsdatenspeicherung verstößt gegen Verfassung – Daten müssen gelöscht werden
Soeben hat das Verfassunsgericht entschieden, dass die Vorratsdatenspeicherung gegen die Verfassung verstößt. Alle gespeicherten Daten müssen gelöscht werden. Die Verfassungsbeschwerden richten sich gegen §§ 113a, 113b TKG und gegen § 100g StPO, soweit dieser die Erhebung von nach § 113a TKG gespeicherten Daten zulässt. Eingeführt wurden die Vorschriften durch das Gesetz zur Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung vom 21. Dezember 2007. Weiterlesen
BVerfG: Richter lassen Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit des Gesetzes zur Vorratsdatenspeicherung durchblicken
Das Bundesverfassungsgericht ließ in der mündlichen Verhandlung zur Vorratsdatenspeicherung am 15. Dezember seine Bedenken an der Verfassungsmäßigkeit der in Frage stehenden §§ 113 a, 113 b TKG erkennen. Bereits zuvor hatte das Gericht in einstweiligen Verfügungen angeordnet, dass bis zur Entscheidung, die im Frühjahr 2010 erwartet wird, Daten nur übermittelt werden dürfen, wenn es zur Abwehr einer dringenden Gefahr für Leib, Leben oder Freiheit einer Person, den Bestand oder die Sicherheit des Bundes oder eines Landes oder zur Abwehr einer gemeinen Gefahr erforderlich ist. Bei der Strafverfolgung wird ein Datenabruf vorerst erst erlaubt sein, wenn die Voraussetzungen des § 100 a stopp vorliegen, der auch vor des Inkrafttretens der §§ 113a,b TKG die Überwachung der Telekommunikation geregelt hatte.
Bundesverfassungsgericht verhandelt am 15.12.09 über Vorratsdatenspeicherung
Das Bundesverfassungsgericht verhandelt am 15. Dezember 2009 über die Rechtmäßigkeit der mit Bundesgesetz vom 01.01.2008 angeordneten Vorratsdatenspeicherung. Kurioserweise muss Frau Leutheusser-Scharrenberger als Bundesjustizministerin das angegriffene Gesetz verteidigen, war sie es doch, die sich zu Oppositionszeiten gegen selbiges Gesetz der Verfassungsbeschwerde angeschlossen hatte. Zumindest, so die Bundesjustizministerin, werde sie als „Beschwerdeführerin” anwesend sein.Das Gesetz schreibt vor, dass die Telekommunikations-Unternehmen Telefon- und Internetverbindungsdaten verdachtsunabhängig ein halbes Jahr lang speichern müssen. Die Speicherung soll den Ermittlungsbehörden dienen, um im Verdachtsfall auf die Daten zurückgreifen zu können. Gegen diese Regelung haben nicht weniger als 33.000 Bürger, darunter Frau Leutheusser-Schnarrenberger, geklagt. Die Beschwerdeführer fühlen sich in ihren Grundrechten verletzt. Weiterlesen
HanseNet wird zur Vorratsdatenspeicherung verpflichtet
Mit Beschluss vom 02.11.2009 – Az: 13 B 1392/09 – bestätigte das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen in einem Eilverfahren die Verpflichtung eines Telekommunikationsdienstleisters zur Vorratsdatenspeicherung. Gegenstand des Verfahrens war ein Bescheid der Bundesnetzagentur. Mit diesem wurde der HanseNet aufgegeben, eine Vorratsdatenspeicherung durchzuführen. Zudem sah der Bescheid vor, dass die mit der Datenspeicherung verbundenen Kosten von HanseNet zu tragen sind. Hiergegen richtete sich HanseNet, blieb damit allerdings erfolglos. Weiterlesen
VG Köln: HanseNet scheitert mit Antrag gegen Vorratsdatenspeicherung
Das Verwaltungsgericht Köln hat mit Beschluss vom 08.09.2009 (Az.: 21 K 1107/09) einen Antrag des Hamburger Telekommunikationsunternehmens HanseNet abgelehnt. HanseNet wollte durch den Antrag erreichen, vorerst keine Maßnahmen zur Durchführung der „Vorratsdatenspeicherung” treffen zu müssen.Die Bundesnetzagentur hatte mit Bescheid vom 06.07.2009 HanseNet aufgegeben, technische Vorraussetzungen zur Durchführung der Vorratsdatenspeicherung zu schaffen. Binnen sechs Wochen sollte HanseNet zudem ein Umsetzungskonzept vorlegen. HanseNet legte dagegen Widerspruch ein, der jedoch keine aufschiebende Wirkung hatte. Daraufhin beantragte HanseNet die Anordnung der aufschiebenden Wirkung.
VG Berlin: Zunächst keine Pflicht zur Vorratsdatenspeicherung
In einem aktuellen Beschluss vom 17.10.2008 (VG 27 A 232/08) hatte sich das Verwaltungsgericht Berlin im Wege einer einstweiligen Anordnung mit dem Thema der Vorratsdatenspeicherung von Telekommunikationsunternehmen zu beschäftigen. Das klagende Telekommunikationsunternehmen sieht in der entschädigungslosen Pflicht der Vorratsdatenspeicherung einen Eingriff in Art. 12 I GG. Weiterlesen
Zivilrechtlicher Auskunftsanspruch wird Musikindustrie nichts nützen
Gemeinsame Presseerklärung der Kölner Kanzlei Wilde & Beuger und des Vereins TauschNix e.V.
Köln/Ahaus. Heute entscheidet der Deutsche Bundestag über eine Änderung des Urheberrechtsgesetzes. Konkret geht es um die Deckelung von Abmahngebühren und einen zivilrechtlichen Auskunftsanspruch bei Urheberrechtsverletzungen. “In der Praxis wird das neue Gesetz keine Auswirkungen haben”, stellt der Kölner Rechtsanwalt Christian Solmecke fest. “Auskunft müssen Provider erst nach einem richterlichen Beschluss erteilen. Und der wird nur erlassen, wenn Urheberrechtsverletzungen im gewerblichen Ausmaß stattgefunden haben. Gerade das ist bei den Tauschbörsen aber normalerweise nicht der Fall. Hier findet der Tausch von Kinderzimmer zu Kinderzimmer statt”, erklärt Solmecke, der über 1000 Mandanten gegen die Rechteindustrie vertritt.
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