Alle Artikel mit dem Tag "Vorratsdatenspeicherung"

CSU macht weiter Druck bei Vorratsdatenspeicherung

Nach Ansicht der CSU sei es bei dem umstrittenen Thema der Vorratsdatenspeicherung an der Zeit, dass sich Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) und Innenminister Hans-Peter Friedrich (CSU) endlich zusammensetzen, um einen Kompromiss zu finden. CSU-Vorsitzender Horst Seehofer sagte gegenüber der Bild am Sonntag: “Wenn sie sich nicht einigen können, dann sollten sie das den drei Parteivorsitzenden sagen, damit wir das dann in der Koalition unter Beteiligung der Fachpolitiker entscheiden.”

Das Bundesverfassungsgericht hat die nationalen Gesetze zur Vorratsdatenspeicherung im März 2010 als verfassungwidrig und nichtig erklärt, bis dahin gesammelte Daten mussten gelöscht werden.

Die Frist der EU-Kommission zur Neuregelung hierzulande ist mittlerweile abgelaufen, die Regierungskoalition ist über das Thema weiterhin zerstritten. Leutheusser-Schnarrenberger fordert eine Regelung nach dem “Quick Freeze”-Prinzip, wonach Daten nur nach konkreten Anhaltspunkten für Straftaten gespeichert werden sollen. Der Union greift diese Regelung zu kurz.

Gegenüber Bild am Sonntag sagte Seehofer weiter: “Wer die Bevölkerung vor schwerer Kriminalität und Terror schützen will, der muss eine rechtsstaatlich einwandfreie Vorratsdatenspeicherung unterstützen. Die Vorratsdatenspeicherung ist ein wirksames und unverzichtbares Mittel, auch um den braunen Sumpf trocken zu legen.”

Allerdings wird erwartet, dass in diesem Jahr auch der Europäische Gerichtshof die Brüsseler Vorgaben wegen Verletzung der EU- Grundrechtscharta aufheben wird.

Telekommunikationsunternehmen speichern empfindliche Kundendaten

Große Telekommunikationsunternehmen wie unter anderem T-Mobile und Vodafone speichern empfindliche Kundendaten für einen Zeitraum zwischen einem und sechs Monaten.

Aus den Unterlagen der Generalanwaltschaft München, die der Berliner Zeitung vorliegen, ist zu entnehmen, dass die Telefonanbieter zum Teil monatelang Daten darüber speichern, welcher Kunde zu welcher Uhrzeit von welchem Ort aus (von welcher Funkzelle aus) und mit welcher Dauer ein Telefongespräch geführt hat. Weiterlesen

Ist das Speichern von Filesharer IP-Adressen durch Antipiracy-Unternehmen verfassungwidrig?

Rechteinhaber beauftragen zur Ermittlung und Dokumentation von Urheberrechtsverletzungen an Tauschbörsen sogenannte Antipiracy-Unternehmen. Doch stellt die damit verbundene Speicherung von dynamischen IP-Adressen eine unzulässige Vorratsdatenspeicherung dar? Dieser Frage ist das OLG München nachgegangen.

 

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Vorratsdatenspeicherung bei Urheberrechtsverletzungen?

Medienverbände fordern eine gesetzliche Regelung zur Vorratsdatenspeicherung um besser gegen Urheberrechtsverletzer vorgehen zu können. Die “Vorschläge der Rechteinhaber im Rahmen des Wirtschaftsdialogs für mehr Kooperation bei der Bekämpfung der Internetpiraterie (Kurzfassung)” von 03.05.2011 wurden auf der Internetseite der GEMA veröffentlicht. Hiergegen wendet sich nun die “Digitale Gesellschaft e.V.”, welche diese Forderung scharf kritisiert und vielmehr einen drohenden Eingriff in Grund- und Freiheitsrechte hierdurch befürchtet.

 

Vorratsdatenspeicherung

Mehrere Organisationen der Verlags-, Musik- und Filmbranche in Deutschland fordern in dem auf der Seite der GEMA veröffentlichten Papier u. a. eine Vorratsdatenspeicherung von Urheberrechtsverletzern. So heißt es dort: ”Nachdem die Versuche, im Wege von Kooperationsvereinbarungen eine erkennbare Verbesserung des Schutzes digitaler Güter zu erreichen, bisher vergeblich waren, ist der Gesetzgeber gefordert, die zur Stärkung des Schutzes des geistigen Eigentums notwendigen gesetzgeberischen Schritte in die Wege zu leiten.”

Um Urheberrechtsverletzungen einzudämmen, werden von den Rechteinhabern folgende Kernforderungen an den Gesetzgeber gestellt:

1.) Datenexistenz und schneller Datenzugriff

Zwar hat das Bundesverfassungsgericht 2008 entschieden, dass eine Vorratsdatenspeicherung grundsätzlich möglich sei, allerdings ist diese nur bei konkretem Verdacht bei schweren Straftaten zulässig. Da nach Informationen der Rechteinhaber nur drei Telekommunikationsunternehmen die erforderlichen Daten speichern, der zulässige Zeitrahmen aber zu kurz sei, um Auskunftsansprüche erfolgreich durchzusetzen, fordern die Organisationen nun eine „zeitlich ausreichende gesetzliche Speicherverpflichtung der Internetzugangsanbieter hinsichtlich der für die Beauskunftung von Inhabern bestimmter IP-Adressen erforderlichen Daten im Telekommunikationsgesetz.“

2.) Einsatz technischer Maßnahmen und Umsetzung des Art. 8 Abs. 3 der Richtlinie 2001/29/EG

Technische Maßnahmen der Provider zur Verhinderung des Missbrauchs von Telekommunikationsverbindungen sollen künftig auch „in gleicher Weise auch für den Schutz rechtsverletzende urheberrechtlich geschützte Inhalte verwendet werden“, so die Forderung der Interessensvertreter der oben genannten Medienbranchen. Der Gesetzgeber wird angehalten, Art. 8 Abs. 3 der Richtlinie 2001/29/EG umzusetzen. Danach müssen die Mitgliedsstaaten zur Vermeidung von Rechtsverletzungen einstweilige Anordnungen gegen Mittelspersonen, deren Dienste von einem Dritten zwecks Verletzung eines Rechts des geistigen Eigentums genutzt werden, ermöglichen. In Deutschland wurde bislang von der Anwendung dieser Regelung abgesehen, da „ die Möglichkeiten der Inanspruchnahme nach den Grundsätzen der Störerhaftung als ausreichend angesehen wurden.“

3.) Konkretisierung der Haftung bei bestimmten Hostprovidern

Wenn man Angebote bei Streaming-Portalen nicht löschen kann, sollte künftig auch eine Sperrung des Zugangs zu den illegalen Angeboten möglich sein, so die Forderungen der Branchenvertreter weiter. Für illegale Streaming-Portale und Cyberlocker sollten daher gelten, „wenn die genannten Dienste ihr Geschäftsmodell darauf begründen, dass urheberrechtlich geschützte Inhalte illegal verbreitet werden, muss den Rechteinhabern auch die Möglichkeit gegeben werden, durch Schadensersatzansprüche die Gewinne heraus zu verlangen, die ein vermeintlich technischer Dienst durch die rechtswidrige Nutzung urheberrechtlich geschützter Inhalte erzielt.“

4.) Verstärkte internationale Kooperation zur Verfolgung der Internetpiraterie

Da Server und Dienste illegaler Angebote oftmals außerhalb der EU stehen und eine Rechtsdurchsetzung dort schwierig oder kaum möglich ist, soll eine internationale Kooperation die Verfolgung der Internetpiraterie vereinfachen.

5.) Sanktioniertes Aufklärungs- und Warnhinweismodell

Ein Aufklärungs- und Warnhinweismodell soll zum aktiven Verbraucherschutz beitragen und Medienkompetenz fördern. Denkbar sei dies als direkte Verbindung von Rechteinhabern und Internetserviceprovidern oder aber mit einer zwischengeschalteten, unabhängigen dritten Stelle. Als Sanktion gegen Urheberrechtsverstöße seien auch technische Sanktionen denkbar, was letztlich u. a. eine Sperrung des Internetzugangs bedeuten würde.

 

Kommentar der Digitalen Gesellschaft

Markus Beckedahl, Vorsitzender der Digitale Gesellschaft e.V., sieht in den Forderungen Grund-und Freiheitsrechte gefährdet. In der Presseerklärung heißt es:

“Das vorliegende Papier ist offenbar der Wunschzettel der Rechteverwertungswirtschaft: Nachdem sie jahrelang keine attraktiven Angebote im Internet zustande gebracht hat, will sie die Kriminalisierung von Nutzern und ignoriert, dass ihr verständlicher Wunsch Geld zu verdienen hinter anderen Grundrechten wie dem Informationsgeheimnis und dem Datenschutz zurücktreten muss. Sie fordert von den Providern, dass diese in den Datenverkehr hineinschauen und bei Urheberrechtsverletzungen den Datenverkehr drosseln oder angebliche Verletzungen ganz ausfiltern. Sie fordern ein an das französische Three-Strikes-Modell angelehntes „Warnhinweismodell“. Für uns ist klar: Provider sind neutrale Dienstleister – sie haben grundsätzlich nichts in Datenverkehr und Dateien ihrer Nutzer zu suchen. Auch die vorgeschlagene Vorratsdatenspeicherung für Urheberrechts-verletzungsverfolgung ist vollkommen indiskutabel.”

Weiter heißt es in der Erklärung der Digitalen Gesellschaft e. V.:

“Dass Grund- und Freiheitsrechte beschnitten werden sollen, damit die Wirtschaft ihre Anwälte massenweise Abmahnungen verschicken lassen kann, ist vollkommen indiskutabel. Es ist nicht der Fehler der Nutzer, dass erst eine Computerfirma namens Apple den legalen Erwerb von Musik und Filmen im Netz überhaupt erst nutzerfreundlich machen musste – während Plattenfirmen und Filmwirtschaft weiter CDs und DVDs verkaufen wollten.”

 

Fazit der Rechteinhaber

Das Fazit der Vertreter der Medienbranchen liest sich indes so:

“Die Vorschläge für Maßnahmen gegen Streaming-Portale und Cyberlocker richten sich nicht gegen Nutzer, sondern gegen professionell organisierte Anbieter, die vom rechtsverletzenden Umgang mit Inhalten zum Nachteil der Kultur- und Kreativwirtschaft profitieren. Die für die jeweilige Konstellation notwendigen Gesetzesinitiativen sollten zügig auf den Weg gebracht werden, um das kreative und kulturelle Schaffen in Deutschland dauerhaft zu sichern und zu stärken.”

 

Verfasser der Vorschläge der Rechteinhaber sind: Allianz Deutscher Produzenten – Film & Fernsehen e.V., Börsenverein des Deutschen Buchhandels e.V., Bundesverband Musikindustrie e.V., GEMA – Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte, GVU – Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen e.V., Markenverband e.V., MOTION PICTURE ASSOCIATION (MPA), NBC UNIVERSAL, Sky Deutschland AG, SPIO – Spitzenorganisation der Filmwirtschaft e.V., Universal Music Entertainment GmbH, VPRT – Verband Privater Rundfunk und Telemedien e. V., VUT – Verband der unabhängigen Musikunternehmen e.V.

 

Die kompletten Forderungen der Rechteinhaber finden Sie hier.

EU-Kommission: Vorratsdatenspeicherung bleibt!

Die zuständige EU-Kommissarin setzt sich unbeirrt für die Einführung der Vorratsspeicherung in der gesamten Union ein. Sie hat zu der umstrittenen EU-Richtlinie eine Erhebung durchgeführt. Allerdings stellt sich die Frage, ob dieses Vorhaben vor dem europäischen Gerichtshof Bestand haben wird.

 

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OLG Düsseldorf: Keine Pflicht des Providers zur Vorratsdatenspeicherung bei Filesharer

Bereits das Oberlandesgericht Hamm hatte am 02.11. 2010 festgestellt, dass ein Rechteinhaber vom Provider nicht die künftige Speicherung der Verkehrsdaten und der IP-Adressen verlangen kann. Diese Ansicht vertritt jetzt auch das Oberlandesgericht Düsseldorf in einem aktuellen Urteil.

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Nutzerfragen – Fotos : Musik covern : Vorratsdatenspeicherung

Darf ich Fotos aus Sozialen Netzwerken laden und wenn ja, was darf ich damit machen?

Kann ich mich Filmen, während ich den Musiktitel eines anderen Künstlers neu interpretiere (covere)?

Und wie gelangen die Rechteinhaber eigentlich an die Daten der Abgemahnten, obwohl doch die Vorratsdatenspeicherung nicht mehr gestattet ist?

Diese Fragen beantwortet Rechtsanwalt Christian Solmecke in der heutigen Ausgabe unseres Videoblogs.

Die Kanzlei Wilde, Beuger & Solmecke ist seit Jahren auf das IT- und Medienrecht, sowie auf Abmahnungen wegen Filesharings spezialisiert. Gerne beraten wir Sie daher an unserer Hotline unter der Rufnummer 0221 / 400 67 55.

Selbstverständlich können Sie auch unseren diesbezüglichen Chat nutzen.

Telekom Kunden haben keinen Anspruch auf unverzügliche Löschung ihrer IP-Adressen

Das OLG Frankfurt hat ein Urteil des Landgericht Darmstadt bestätigt, wonach ein Telekom-Kunde keinen Anspruch auf sofortige Löschung der IP Adressen hat. Die Telekom darf die entsprechenden Daten entsprechend ihrer Praxis sieben Tage speichern. Das OLG Frankfurt sah keinen Rechtsgrund gegeben, um der Telekom dieses Vorgehen zu untersagen und sie zu einer sofortigen Löschung der Daten zu verpflichten. Insbesondere handele es sich bei den IP Adressen „um für die “Berechnung des Entgelts erforderliche Daten” im Sinne des Telekommunikationsgesetzes (TKG)”.

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Vorlagefrage zur Vorratsdatenspeicherung beim EuGH

Der Europäischen Gerichtshof (EuGH) hat nach einer entsprechenden Vorlage durch den irischen High Court zu überprüfen, ob die EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung von Telekommunikationsdaten mit den Gemeinschaftsgrundrechten vereinbar ist. Bisher hatte sich der EuGH mit Grundrechtsfragen in diesem Zusammenhang noch nicht beschäftigt, sondern lediglich mit formellen Aspekten bezüglich der grundsätzlichen Kompetenz der EU für eine solche Richtlinie. Eine Entscheidung des EuGH würde sich auch auf die entsprechenden Regelungen der Mitgliedstaaten, so auch zur Vorratsdatenspeicherung in Deutschland auswirken. Sollte der EuGH zu dem Ergebnis kommen, dass die EU-Richtlinie nicht mit den Gemeinschaftsgrundrechten vereinbar ist, würde dies auch ein Aus für die Vorratsdatenspeicherung in Deutschland bedeuten.

Quelle: http://www.heise.de/newsticker/meldung/Vorratsdatenspeicherung-erneut-Fall-fuer-den-Europaeischen-Gerichtshof-994399.htm

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Webhoster ist nicht grundsätzlich nicht zur Vorratsdatenspeicherung verpflichtet

Das OVG Berlin entschied mit Beschluss vom 02.12.2010 (AZ: 11 S 32.09) zu Gunsten eines Webhosting-Unternehmens, welches sich weigerte Vorkehrungen zur Vorratsdatenspeicherung durchzuführen. Geklagt hatte die Bundesnetzagentur.

Laut OVG Berlin handelt es sich bei dem Webhoster, der Privatpersonen Speicherplatz auf seinen Webservern mit Internetanbindung zur Verfügung stellt, so dass der Kunde des Klägers eigenständig E-Mail-Postfächer einrichten konnte, nicht um einen Anbieter von Telekommunikationsleistungen. Daher treffe ihn auch nicht die Verpflichtung zur Vorratsdatenspeicherung. Die bloße Unterstützung und das zur Verfügung stellen einer Software und eines Servers reiche bei einer selbständigen Einrichtung der E-Mail-Fächer indes nicht zur Qualifizierung als TK-Unternehmer aus.

Quelle: Â Beschluss des Oberverwaltungsgerichts Berlin vom 02.12.2010 (AZ: 11 S 32.09)

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