Alle Artikel mit dem Tag "VG Köln"
Rammstein geht gegen die Stadt Dortmund vor wegen Aufführungs- und Verkaufsverbotes
Rammstein hat die Stadt Dortmund vor dem Verwaltungsgericht Dortmund verklagt, weil sie in zwei Konzerten nicht den Song „Ich du dir weh“ spielen durfte. Zudem duften sie in der Halle nicht das zugehörige CD-Album „Liebe ist für alle da“ verkaufen.
VG Köln: Schüler durfte aus Klasse entfernt werden wegen Facebook-Mobbing
Wer seine Mitschüler etwa über Facebook mit beleidigenden Äußerungen schikaniert, muss auch im schulischen Bereich mit Konsequenzen rechnen. Hierzu gehört – noch als vergleichsweise milde Sanktion- die Versetzung des mobbenden Schülers in eine Parallelklasse. Dazu gibt es jetzt eine aktuelle Entscheidung des Verwaltungsgerichtes Köln.
VG Köln: Bezirksregierung Düsseldorf durfte gegenüber Telekom ebenfalls keine Sperrungsanordnung erlassen
Weil ausländische Glücksspielanbieter nicht greifbar sind, versucht die Bezirksregierung Düsseldorf einzelne Access-Provider zur Sperrung von diesen Angeboten zu zwingen. Dieser Versuch ist zum zweiten Mal misslungen-. Das Verwaltungsgericht Köln entschied – ebenso wie kürzlich das Verwaltungsgericht Düsseldorf – dass die Sperrungsanordnung rechtswidrig ist.
VG Köln: Keine Jugendgefährdung durch Rammstein CD „Liebe ist für alle da“
Die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Schriften durfte nicht einfach das Rammstein-Album „Liebe ist für alle da“ auf den Index setzen. Diese Ansicht vertritt das Verwaltungsgericht Köln und hat der Klage von der Universal Music GmbH stattgegeben. Dieses Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig.
VG Köln: Die Ankündigung, eine Strafanzeige zu erstatten, kann von Meinungsfreiheit gedeckt sein
Wer sich berechtigterweise als Adressat einer Beleidigung sieht, darf öffentlich ankündigen, eine Strafanzeige zu erstatten. Diese Ankündigung verletzt nicht das allgemeine Persönlichkeitsrecht des mutmaßlichen Urhebers der Beleidigung. Dies stellte das Kölner Verwaltungsgericht mit Urteil vom 29.10.2009 – Az: 20 K 7757/08 – klar.
Der Kläger ist regionaler Politiker; Beklagter der Kölner Polizeipräsident. Im Vorfeld des Gerichtsverfahrens wollte der Kläger an einer Demonstration teilnehmen. Diese wurde allerdings von der Kölner Polizei wegen gewalttätiger Auseinandersetzungen zwischen Polizeikräften und Gegendemonstranten untersagt. Daraufhin brachte der Kläger öffentlich seinen Unmut zum Ausdruck, indem er äußerte: „Das ist die Schramma-SA”. Wer mit der SA konkret in Verbindung gebracht werden sollte, ist nicht eindeutig. Jedenfalls sah sich der Beklagte als Adressat der Beleidigung und kündigte öffentlich an, Strafanzeige gegen den Kläger zu erstatten.
VG Köln: „Schwebender Akt” der Ausstellung Körperwelten bleibt verboten
Das Verwaltungsgericht Köln hat in einem Beschluss im Eilverfahren vom 13. November 2009 (Az.: 27 L 1586/09) entschieden, dass das Ganzkörperplastinat „Schwebender Akt” in der Ausstellung „KörperÂwelten – eine Herzenssache” weiterhin nicht ausgestellt werden darf.  Das Ordnungsamt der Stadt Köln hatte die Darstellung eines Paares beim GeschlechtsÂverkehr verboten mit der Begründung, dies verstoße gegen die Totenwürde. Dagegen hatte die „Gubener Plastinate GmbH” einen Eilantrag beim VG Köln gestellt. Die Antragstellerin berief sich auf die Wissenschaftsfreiheit als Grundrecht.









