Alle Artikel mit dem Tag "Verwertungsrechte"
LG München I: Elvis Presleys Erben gehen bezüglich posthumer Verwertung der Nutzungsrechte leer aus
Der Abschluss einer Total-Buy-Out-Vereinbarung zwischen Urheber und Nutzer eines Werkes kann auch gravierende Folgen für die Erben haben. Hierunter versteht man die Abgeltung der vollumfänglichen und uneingeschränkten Übertragung aller urheber- und leistungsschutzrechtlichen Nutzungsrechte durch Zahlung einer einmaligen pauschalen Vergütung. Im vorliegenden Fall hatte das Landgericht München I entschieden, dass Elvis zu Lebzeiten mit seiner Plattenfirma eine wirksame Total-Buy-Out-Vereinbarung abgeschlossen hatte. Infolgedessen haben seine Erben jetzt das Nachsehen-und keinen Anspruch auf Beteiligung an den Verwertungserlösen.
Verhandlungen zwischen ARD und AG DOK gescheitert
Der Dokumentarfilm hat es in der deutschen Film- und Fernsehlandschaft nicht leicht. Zwar wird allerorts die Relevanz des Genres unterstrichen und ihm eine hohe Reputation zugesprochen, doch die Produktionsbedingungen gestalten sich oftmals sehr schwierig. Um die Rahmenbedingungen des Dokumentarfilms im Fernsehbereich zu verbessern, war die Arbeitsgemeinschaft Dokumentarfilm/AG DOK monatelang mit der ARD in Verhandlung. Nun wurden die Gespräche ergebnislos abgebrochen, so eine Meldung der AG DOK.
AG DOK-Vorsitzender Thomas Frickel sagte zu den ergebnislosen Verhandlungen: “Wir hätten zwar hier und da ein paar kosmetische und Verbesserungen erreichen können, aber in den zentralen Fragen hat sich die Sender-Seite keinen Millimeter bewegt.”
Insgesamt sechs Verhandlungsrunden gab es in den letzten Monaten, bei denen sich auch Produzenten aus dem Umfeld der vor kurzem gegründeten Dokumentarfilm-Sektion der Produzenten-Allianz beteiligten.
AG DOK: Wir brauchen substantielle Fortschritte
Weiter sagte Frickel: “Wir brauchen keine Placebos mehr. Was wir brauchen, sind substantielle Fortschritte, die den kleinen unabhängigen Produktionsfirmen und ihrem wichtigen kreativen Potential das Überleben sichern!”
Erst im Herbst 2011 hatte die ARD eine neue Programmstruktur eingeführt, bei der u. a. die Montags-Dokumentation zugunsten eines Talks weichen musste. Sendeplätze für Dokumentationen wurden auf die Zeit nach den Tagesthemen verschoben.
Im Fokus der Gespräche stand die Vereinbarung fairer Vertragsbedingungen für Dokumentarfilmer. Nach Ansicht der AG DOK werde gerade dieser wesentliche Bestandteil des öffentlich-rechtlichen Programmauftrags von den Sendern vernachlässigt. So heißt es in der Meldung der AG DOK: “Die Mittel für unabhängige Dokumentarfilmproduktionen stagnieren seit Jahren ohne Inflationsausgleich auf unterstem Niveau. Während jede einzelne Sendeminute mit Talkmaster Günter Jauch der ARD 4487,18 Euro wert ist, müssen zeit- und arbeitsintensive dokumentarische Programme mit einem Bruchteil dieses Betrages zurechtkommen.”
AG DOK: Vertragsbedingungen weder fair noch ausgewogen
Zwar seien 2008 von den Bundesländern in einer Protokollnotiz zum 12. Rundfunkänderungsstaatsvertrag “ausgewogene Vertragsbedingungen und eine faire Aufteilung der Verwertungsrechte” für Urheber und freie Produzenten gefordert worden, doch nach Ansicht der AG DOK entspricht dies nicht der Realität: “Wenn aber trotz monatelanger Verhandlungen für so genannte voll finanzierte Auftragsproduktionen noch nicht einmal die tatsächlichen Produktionskosten anerkannt werden, dann ist das weder fair noch ausgewogen”, so die Arbeitsgemeinschaft Dokumentarfilm.
Generell sei die Honorierung im Dokumentarfilmbereich nicht angemessen geregelt: ”Autoren und Regisseure, die im Dokumentarfilmbereich für freie Produktionsfirmen arbeiten, werden von allen Kreativen in der Medienbranche am miserabelsten bezahlt, sie kriegen keine Wiederholungshonorare und die Produzenten können aus den Erlösen noch nicht einmal die laufenden Betriebskosten finanzieren“, so der Vorwurf der AG DOK.
Für das wirtschaftliche Überleben relevante Kalkulationsposten kleinerer und mittlerer Produktionsfirmen habe die ARD als “nicht verhandelbar” bezeichnet, Abweichungen seien allenfalls “im Einzelfall” und “mit besonderer Begründung” möglich. Für die AG DOK ist diese starre Haltung der ARD der Grund für die gescheiterten Verhandlungen: “Wenn wir das ARD-Angebot angenommen hätten, wären die meisten Produktionen auch weiterhin chronisch unterfinanziert – und, was noch schlimmer ist: wir hätten diesen Zustand akzeptiert und auf fünf Jahre festgeschrieben. Das ist mit uns nicht zu machen!”, so die Meldung weiter.
Sat.1 interessiert sich für ZDF-Bundesligarechte
Nach Angaben der “Sport Bild” will sich Sat.1 ab der Saison 2013/2014 die Zweitverwertungsrechte für die Bundesliga-Spiele am Samstagnachmittag und die ersten Free-TV-Bilder zum “Topspiel” um 18.30 Uhr sichern. Bislang werden die TV-Rechte vom ZDF genutzt und im Rahmen des “Aktuellen Sportstudios” ausgewertet. Dafür zahlt das ZDF 20 Millionen Euro pro Saison an die Bundesliga.
Nachdem sich das ZDF beim Bieterkampf um die Champions-League-Rechte gegen Sat.1 durchsetzen konnte, verfügt der Privatsender scheinbar nun über genügend finanzielle Reserven, um diesen Betrag zu überbieten, spekuliert die Sport Bild.
Für die Zuschauer könne dies gar einen Vorteil mit sich bringen, da dass Lizenzkonstrukt der DFL bereits eine Ausstrahlung ab 21.45 Uhr zulasse und somit die ersten Bilder des 18.30-Uhr-Spiels früher im Free-TV laufen würden. Das “Aktuelle Sportstudio” läuft momentan am Samstagabend um 23.00 Uhr.
Sat.1 soll sich zudem auch für die Erstverwertungsrechte der Sonntagsspiele im Free-TV interessieren. Momentan zahlt die ARD dafür 10 Millionen Euro pro Jahr. Damit hätten die Spielberichte, die momentan in den Tagesthemen und den Sportsendungen der Dritten ausgestrahlt werden, eine größere Plattform als bisher.
Ende 2011 startet der DFL die neue Ausschreibung der Rechte. Eine Splittung der Rechte in ein sogenanntes Drei-Pakete-System ist dabei geplant. Auch die Sportschau könnte künftig gegenüber einer Web-Sportschau das Nachsehen haben.
AG Düsseldorf: Beweis ausschließlicher Rechteinhaberschaft im Filesharing-Verfahren nicht erbracht
In einer aktuellen Entscheidung hat das AG Düsseldorf (Urteil vom 14.04.2010, Az 57 C 15741/09) eine Klage abgewiesen, in der die Kanzlei Nümann + Lang für die Firma Uptunes GmbH Rechtsanwaltskosten für die Versendung einer Abmahnung sowie Schadensersatz geltend gemacht hatte. Weiterlesen
OLG Köln: SAT 1 durfte DSDS-Filmmaterial von RTL senden
Mit Urteil vom 30.10.2009 hat das OLG Köln eine Klage der RTL Television GmbH gegen die SAT 1 Satellitenfernsehen GmbH abgewiesen. RTL hatte gegenüber SAT 1 auf Schadenersatz wegen der unberechtigten Verwendung von Filmausschnitten der Sendung „Deutschland sucht den Superstar” geklagt. Die Ausschnitte entnahm SAT 1 einer Aufzeichnung der Kandidatenauswahl, welche RTL im Rahmen der Sendereihe ausgestrahlt hatte. In dem Beitrag berichtete SAT 1 über einen 17jährigen Kandidaten der Sendung, der infolge einer harschen Beurteilung durch das Jury-Mitglied Dieter Bohlen zusammengebrochen war.
Das Gericht führte hierzu aus, dass die Verwendung des Sendematerials durch SAT 1 zwar einen Eingriff in das ausschließliche Verwertungsrecht von RTL darstelle, dieser sei jedoch durch das Recht zur Berichterstattung über Tagesereignisse und das Zitatrecht gedeckt. Dies begründete das OLG Köln damit, dass die Behandlung der Kandidaten durch das Jury-Mitglied Dieter Bohlen bereits in früheren Sendungen zu einer breiten öffentlichen Diskussion geführt hätte und daher auch auf ein breites Publikumsinteresse stoßen würde. Auch Art und Umfang der verwendeten Sendeausschnitte hätten sich in den Grenzen gehalten, welche bei der Berichterstattung für einen meinungsbildenden Beitrages einzuhalten seien.









