Alle Artikel mit dem Tag "Vertragsstrafe"

LG Hamburg: Beschränkung der Vertragsstrafe im Rahmen einer Unterlassungserklärung nicht rechtens

Das LG Hamburg hat mit Urteil vom 2. Oktober 2009 (Az.: 310 O 281/09) über die Formulierung einer Unterlassungserklärung entschieden.

In einer Unterlassungserklärung war die Formulierung „Überprüfung durch das Amtsgericht” hinsichtlich der Höhe der Vertragsstrafe verwendet worden. Der Anspruch auf die Vertragsstrafe wurde damit durch den Verweis auf das „Amts”-Gericht auf maximal 5.000 Euro beschränkt.

Diese einschränkende Formulierung hielt das Hamburger Landgericht für unwirksam. Weiterlesen

OLG Nürnberg: Kundenschutzklausel mit Vertragsstrafe in Höhe von € 100.000,00 in GmbH-Geschäftsführervertrag sittenwidrig

Im Rahmen eines Urteils vom 25.11.2009 (Az.: 12 U 681/09) hatte sich das OLG Nürnberg mit der Wirksamkeit einer wettbewerbsrechtlichen Vertragsstrafenklausel eines GmbH-Gesellschaftsvertrag auseinander zu setzen.

Die Klägerin nahm ihren ehemaligen Geschäftsführer auf Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe von € 100.000,00 in Anspruch, da dieser gegen eine Kundenschutzklausel verstoßen hatte. Die Vertragsstrafe ergab sich aus einer Klausel des Geschäftsführervertrags. Im Rahmen dieser Klausel verpflichtete sich der Geschäftsführer der GmbH im Falle der Verletzung der vereinbarten Kundenschutzklausel zur Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe von € 100.000,00 an die GmbH.

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OLG Düsseldorf: Keine Vertragsstrafe wegen zunächst fehlender, dann fehlerhafter Widerrufsbelehrung

Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat sich als Berufungsinstanz mit Urteil vom 01.09.2009 – Az. I 20 U 220/08 – mit dem Umfang einer abgegebenen Unterlassungserklärung beschäftigt. Es stellte klar, dass kein Verstoß gegen eine Unterlassungserklärung aufgrund einer nicht vorhandenen Widerrufsbelehrung vorliegt, wenn in der Folgezeit eine fehlerhafte Belehrung verwendet wird. Eine Vertragsstrafe wird in diesen Fällen nicht verwirkt.Die Parteien des Rechtsstreits vertreiben Waren über die Online-Auktionsplattform eBay. Der Beklagte verwendete ursprünglich bei seinen Internetangeboten keine Widerrufsbelehrung, woraufhin er vom Kläger abgemahnt wurde. In der darauffolgenden Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung versprach der Beklagte, es zu unterlassen, den Verbraucher „nicht ordnungsgemäß über das Bestehen eines Widerrufs/Rückgaberechts zu informieren”.

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Premiere fordert € 26.350.000 Vertragsstrafe wegen „Schwarzseher“-Receivern

Die 7. Zivilkammer des Landgerichts München verhandelt heute die Klage der Premiere Fernsehen GmbH und Co. KG gegen die Kathrein-Werke KG. Premiere fordert eine Vertragsstrafe von sage und schreibe € 26.350.000,-. Weiterlesen

Vertragsstrafenklausel für „eBay-Spaßbieter“ unzulässig

Die Klausel “Spaßbieter erklären sich mit Abgabe ihres Gebotes mit einer Entschädigungsstrafe von 25 % des Verkaufspreises einverstanden.” ist in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines eBay-Verkäufers unwirksam. Dies entschied das Amtsgericht Waiblingen mit einem Urteil vom 12.11.2008. (Az. 9 C 1000/08)

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BGH: Gerichtliche Überprüfung von unangemessen hohen Vertragsstrafen möglich


Wird ein Unternehmer oder eine Privatperson rechtswirksam abgemahnt und gibt eine entsprechende strafbewehrte Unterlassungserklärung ab, so ist in dieser meistens auch eine Vertragsstrafe für den Fall festgelegt, dass der Abgemahnte erneut die Rechte des Abmahnenden verletzt. Die Höhe der Vertragsstrafe ist bei Privatpersonen durch ein Gericht gem. § 343 BGB überprüfbar. Bei Unternehmen ist dies allerdings anders. So legt § 348 HGB fest, dass eine Herabsetzung der Vertragsstrafe wegen unverhältnismäßiger Höhe ausgeschlossen ist.

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Kein Sonderkündigungsrecht bei begründeter Selbständigkeit während Kündigungsschutzverfahrens

Ein Arbeitnehmer, der erfolgreich Kündigungsschutzklage gegen eine Kündigung erhoben hat, kann innerhalb einer Woche nach Rechtskraft des Urteils gegenüber dem alten Arbeitgeber erklären, dass er die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses bei diesem verweigert, wenn er während des laufenden Verfahrens ein neues Arbeitsverhältnis eingegangen ist. Dieses Sonderkündigungsrecht gilt jedoch dann nicht, wenn sich der Kläger während des laufenden Verfahrens selbständig gemacht hat. In diesem Fall ist die Erlärung in eine ordentliche Kündigung zum nächst möglichen Zeitpunkt umzudeuten; während der Restlaufzeit des Arbeitsverhältnisses ist der Arbeitnehmer an das vertragliche Wettbewerbsverbot gebunden, d.h., er darf keine Konkurrenztätigkeit ausüben. In einem vom BAG aktuell entschiedenen Fall hat ein ehemals angestellter Steuerberater nach Kündigung durch den Arbeitgeber hiergegen Kündigungsschutzklage erhoben, welcher durch das Arbeitsgericht stattgegeben wurde. Der Arbeitnehmer erklärte daraufhin gegenüber dem Arbeitgeber, er verweigere eine Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses und nahm unmittelbar im Anschluss eine selbständige Tätigkeit auf. Im Arbeitsvertrag war eine Vertragsstrafe für den Fall vereinbart, dass gegen das vertragliche Wettbewerbsverbot verstossen wird. Das BAG hat entschieden, dass der Arbeitnehmer durch die unmittelbare Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit gegen das vertragliche Wettbewerbsverbot verstossen hat, da das Vertragsverhältnis erst mit Auslaufen der ordentlichen Kündigungsfrist beendet werde und das vertragliche Wettbewerbsverbot solange fortbestehe. (BAG, Urteil vom 25.10.2007, 6 AZR 662/06)

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