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Anspruch auf Verringerung Arbeitszeit

Ein Arbeitnehmer hat unter bestimmten Voraussetzungen einen gesetzlichen Anspruch auf Verringerung der Arbeitszeit gegen seinen Arbeitgeber. Bei der Geltendmachung kann er den Verringerungswunsch unter den Vorbehalt stellen, dass der Arbeitgeber auch einem bestimmten Verteilungswunsch zustimmt. Äußert der Arbeitnehmer jedoch im Rahmen der Erörterung mit dem Arbeitgeber einen bestimmten Verteilungswunsch, so ist er hieran gebunden und kann diesen später nicht einseitig abändern. Weiterlesen

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