Alle Artikel mit dem Tag "Verleger"
“Donaukurier”-Verleger: Leistungsschutzrecht ist “Überregulierung”
Die geplante Einführung des Leistungsschutzrechts sorgt momentan für Diskussionen. Während die Presseverlage das Vorhaben der schwarz-gelben Koalition begrüßten, übte Ex-Google-Chef Schmidt Kritik am Leistungsschutzrecht. Nun hat ein Verleger sich kritisch zu den Plänen geäußert. Georg Schäff, Verleger des “Donaukuriers”, sieht in dem Leistungsschutzrecht eine Überregulierung, sagte er in einem Interview mit “donaukurier.de”.
OLG Köln zur Haftung des gutgläubigen Verlegers wegen Urheberrechtsverletzung
Begeht ein Verleger eine Urheberrechtsverletzung, wenn er gutgläubig von der Gemeinfreiheit eines urheberrechtlich geschützen Werkes ausgeht? Hierzu gibt es ein interessantes Urteil des OLG Köln.
Stellungnahme der Bundesrechtsanwaltskammer zur Stärkung der Rechte des Verlegers
Die Bundesrechtsanwaltskammer hat Bedenken gegenüber der Einführung eines Leistungsschutzrechtes für Verleger. Durch das Urheberrecht gibt es bereits einen genügenden Schutz. Darüber hinaus ist der vorgesehene Schutz von kleinsten Bestandteilen bedenklich. Hierdurch wird das Informationsrecht der Bürger zu weit beschnitten.
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Zeitungsverleger wenden sich gegen Onlineangebote von ARD und ZDF
Der Bundesverband der Zeitungsverleger hat die Internetangebote der öffentlich-rechtlichen Sender ARD und ZDF ins Visier genommen. Dabei wirft er ihnen vor allem Vetternwirtschaft bei der vorgeschriebenen Überprüfung ihrer Angebote im Netz vor.
Darf eine Zeitung ohne Einwilligung mit einem Prominenten auf der Titelseite werben?
Das Oberlandesgericht Köln hat sich damit beschäftigt, ob ein Zeitungsverleger eine weitere Einwilligung benötigt, um ein zur Veröffentlichung auf der Titelseite freigegebenes Foto eines Schlagersängers auch zum Zwecke der Werbung benutzen zu dürfen.
OLG Köln: Bei eindeutigem Wettbewerbsverstoß in Anzeigen haftet der Verleger
Der Verleger einer Zeitung haftet normalerweise nicht für Wettbewerbsverstöße, die durch die Veröffentlichung rechtswidriger Anzeigen passieren. Handelt es sich jedoch um eine offensichtliche und eindeutige Rechtsverletzung, so kommt ausnahmsweise eine Verantwortlichkeit des Verlegers in Betracht. Dies hat das Oberlandesgericht Köln entschieden.









