Alle Artikel mit dem Tag "Verbraucher"
LG Magdeburg: Bei Online-Zwangsversteigerung ist Verbraucherschutz eingeschränkt
Verbraucher sollten darauf achten, dass sie bei der Teilnahme an einer amtlichen Online-Zwangsversteigerung nicht im gleichen Maße geschützt sind wie normalerweise bei Rechtsgeschäften mit Online-Händlern. Das gilt vor allem bei Beschädigung der Ware auf dem Transport. Dies ergibt sich aus einer Entscheidung des Landgerichtes Magdeburg.
Noch immer: Teure Abzocke durch Telefon-Warteschleifen
Die kostenpflichtigen Telefonwarteschleifen für sogenannte Service-Nummern kommt die Bundesbürger noch immer teuer zu stehen. Zwar ist der Bundestag bereits tätig geworden und hat hiergegen das Gesetz zur Änderung telekommunikationsrechtlicher Regelungen verabschiedet. Doch dieses ist noch nicht in Kraft getreten. Und die Unternehmen können sich ab diesem Zeitpunkt noch mindestens drei Monate Zeit lassen.
Vorsicht Unternehmer: Bei der Ablehnung von Kundenansprüchen unter Berufung auf Gerichtsurteile sollten Sie aufpassen
So mancher Unternehmer beruft sich bei der Ablehnung von Kundenansprüchen gerne auf gerichtliche Entscheidungen, die zu seinen Gunsten sprechen. Doch so etwas ist riskant: Wird das Urteil in der Korrespondenz mit dem Kunden unzutreffend wieder gegeben, müssen Sie mit einer Abmahnung wegen Irreführung des Verbrauchers rechnen. Dies ergibt sich aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichtes Frankfurt am Main.
Achtung Online-Händler: Bei Werbung mit Testergebnissen müssen Sie aufpassen!
Viele Shopbetreiber weisen bei ihren Produkten gerne auf gute Beurteilungen durch die Stiftung Warentest hin. Allerdings müssen Sie darauf achten, dass die Werbung nicht wettbewerbswidrig ist. Ansonsten müssen Sie mit einer teuren Abmahnung rechnen. In diesem Zusammenhang hat das Oberlandesgericht Karlsruhe ein interessantes Urteil gesprochen.
Als Online-Händler müssen Sie zunächst einmal achten, dass Sie das Testergebnis mit einer gut auffindbaren Fundstelle belegen. Dabei müssen Sie auf präzise Angaben achten. Dies ergibt sich aus einem Urteil des Bundesgerichtshofes vom 16.07.2009 (Az. I ZR 50/07).
Allerdings dürfen Sie nicht dadurch „tricksen“, dass Sie die Fundstelle nur mit einer sehr kleinen Schriftgröße angeben. Dies ergibt sich aus einem aktuellen Urteil des Oberlandesgerichtes Karlsruhe. Im vorliegenden Fall hatte ein Shop-Betreiber nur eine Schriftgröße von unter 6 Punkten verwendet. Hiergegen wendete sich ein Konkurrent und klagte auf Unterlassung.
Das Oberlandesgericht Karlsruhe gab der Klage mit Urteil vom 13.10.2011 (Az. 4 U 141/11) statt. Die Richter entschieden, dass hier die Verwendung dieser kleinen Schriftgröße gegen Wettbewerbsrecht verstößt. Hierzu stellte das Gericht fest, dass die Schrift nur unter großer Mühe vom Verbraucher gelesen werden kann. Nach Ansicht der Richter reicht das nicht. Denn der Verbraucher muss sich vor dem Erwerb auch gut informieren können.
Auch wenn das Oberlandesgericht Köln mit Urteil vom 15.07.2011 (Az. 6 U 59/11) entschieden hatte, dass bei dieser Schriftgröße nicht zwangsläufig ein Verstoß gegen Wettbewerbsrecht vorliegt, so raten wir Unternehmern zur Verwendung einer größeren Schriftgröße. Darüber hinaus macht das Verwenden einer derart kleinen Schrift beim Testergebnis nicht gerade einen seriösen Eindruck auf Käufer.
OLG Frankfurt setzt Streitwert wegen fehlerhafter Widerrufsbelehrung auf 15.000 € fest
Wer als Onlinehändler keine ordnungsgemäße Widerrufsbelehrung verwendet, dem droht eine teure Abmahnung. Dies ergibt sich aus einer aktuellen Entscheidung des Oberlandesgerichtes Frankfurt am Main. Dies soll allerdings nicht für Abmahnungen durch die Konkurrenz gelten.
LG Bonn: Telekom muss bei VDSL Internet-Flatrate auf Drosselung der Übertragungsgeschwindigkeit hinweisen
Wer als Provider eine Flatrate für VDSL-Anschlüsse anbietet, muss den Kunden deutlich genug auf die Drosselung des übertragenen Datenvolumens ab einem bestimmten Transfervolumen aufmerksam machen. Er darf den Hinweis nicht in einer AGB-Klausel verstecken. Ansonsten handelt es sich um irreführende Werbung. Dies hat das Landgericht Bonn entschieden.
Verbraucherschützer knüpfen sich Rechtsschutzversicherungen vor
Rechtsschutzversicherungen ermitteln in ihrer Werbung gerne den Eindruck, dass man bei einem Abschluss im Falle eines Rechtsstreits umfassend geschützt ist. Doch hier sollten Verbraucher vorsichtig sein. Denn viele Versicherer halten sich durch eine unscheinbare Klausel in Kleingedruckten gerne ein Hintertürchen offen-durch die der Versicherungsschutz schnell auf dem Spiel steht. Aus diesem Grunde gehen Verbraucherschützer dagegen zu Recht gerichtlich vor.
Gemeinsames Europäisches Kaufrecht
Am 11. Oktober 2011 hat die Europäische Kommission eine Erleichterung des europaweiten Warenverkehrs durch das Einführen des fakultativen Gemeinsamen Europäischen Kaufrechtes wiederholt diskutiert.
OLG Thüringen zur Abgabe einer Unterlassungserklärung mit unbestimmter Vertragsstrafe
Bei einer Abmahnung etwa wegen einer Wettbewerbsverletzung wird häufig eine vorformulierte Unterlassungserklärung mit einer zu hoch bezifferten Vertragsstrafe beigefügt. Da ist die Idee naheliegend, die genannte Summe einfach durchzustreichen. Doch so einfach können Sie sich das nicht machen, wie eine aktuelle Entscheidung des Oberlandesgerichtes Thüringen zeigt.
Mobilfunkanbieter muss vor Kostenfalle durch Navigationssoftware im Handy warnen
Mit vielen Handys kann man heutzutage im Internet surfen. Wenn sich darauf eine sich selbst aktualisierende Navigationssoftware befindet, stellt das häufig ein unkalkulierbares finanzielles Risiko dar. Schnell kommen Kosten von über 10.000 € zusammen. Aus diesem Grunde muss der Verbraucher nur zahlen, wenn er auf diese Folge hingewiesen worden ist. Dies hat jetzt das schleswig-holsteinische Oberlandesgericht entschieden. Es hat dabei nicht die Revision zum Bundesgerichtshof zugelassen.









