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BFH: Techno- und House-Aufführungen können Konzerte sein
Techno- und House-Veranstaltungen können Konzerte im Sinne des § 12 Abs. 2 Nr. 7 a UStG sein. Das hat der Bundesfinanzhof entschieden. Die Entscheidung ist insofern relevant, als dass für Konzerte nur 7 % statt 16% Umsatzsteuer gezahlt werden müssen. Der Bundesfinanzhof sieht gerade bei großen Techno-Veranstaltungen, bei denen es vornehmlich um das Mischen der Musik geht, die Plattenspieler und CD-Player als Instrumente an. Ob es sich bei einer Veranstaltung um ein Konzert handelt, ist demnach nach künstlerischen Kriterien im Einzelfall zu überprüfen:









