Alle Artikel mit dem Tag "Usenet"

Nutzerfragen – Usenet : Privatnetzwerk : STEAM : Markennamen

In diesem Teil des Videoblogs geht es um die Beantwortung der Nutzerfragen zu den Themen Usenet/Usenext, Privatnetzwerke, Markennamen als Usernamen und die Sperrung eines STEAM-Accounts.

Ist das Usenet eigentlich illegal?
Darf ich in Privatnetzwerken Daten tauschen?
Kann ich Markennamen als Nutzernamen verwenden?
Darf ein Account vom Anbieter einfach so gesperrt werden?

Die Kanzlei Wilde, Beuger & Solmecke ist seit Jahren auf das IT- und Medienrecht, sowie auf Abmahnungen wegen Filesharings spezialisiert. Gerne beraten wir Sie daher an unserer Hotline unter der Rufnummer 0221 / 400 67 55.

OLG Düsseldorf: Keine Störerhaftung des Usenet-Providers

Mit Urteil vom 15.01.2008 hat das OLG Düsseldorf (Az: I-20 U 95/07, rechtskräftig) entschieden, dass Usenet-Provider für Urheberrechtsverletzungen Ihrer Kunden nicht verantwortlich gemacht werden können. Das teilt der Usenet-Provider „United-Newsserver“ in einer Pressemitteilung mit. Das OLG hat eine frührere Entscheidung des LG Düsseldorf vom 23.05.2007 (Az. 12 O 151/07) aufgehoben. Der Provider wurde duch das Musiklabel EMI in Anspruch genommen, da über den betriebenen Newsserver urheberrechtlich geschütztes Musikstück ohne entsprechende Genehmigung abrufbar war.
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Gema wirft Usenet-Zugangsanbietern Urheberrechtsverletzungen vor

Die Verwertungsgesellschaft Gema geht entschieden gegen Usenet-Zugangsanbieter vor. Als Resultat Ihrer jüngsten Interventionen hat der Zugangsanbieter Usepirat seinen Zugangsdienst zum 31.7.2007 freiwillig eingestellt. Dem ging eine Abmahnung der Gema an Usepirat voraus, da der Usenet-Zugangsanbieter für sein kostenpflichtiges Angebot u.a. mit einem umfangreichen Repertoire an MP3-Dateien geworben hatte, welche von der Gema lizenzierte Werke darstellen. Tatsächlich hat Usepirat den Zugriff auf 1,3 Mio. Filme und 1,0 Mio. Musikdateien mit urheberrechtlich geschützten Inhalten ermöglicht. Ausführliche Gespräche zwischen der Gema und dem Betreiber von Usepirat, der in Paris ansässigen Firma Netconsortium, über die Lizenzierung des Musikangebotes führten zu keinem Ergebnis.Â

Das Usenet ist ein Netzwerk aus Diskussionsforen, dessen Zugang durch die Usenet-Anbieter ermöglicht wird. Innerhalb dieser Diskussionsforen ist es auch möglich Anhänge mit urheberrechtlich geschützten Inhalten wie Filme, Musik und Software zu versenden. Insofern handelt es sich um eine ähnliche rechtliche Problematik wie sie sich bei den Nutzern von Tauschbörsen ergibt. Bei dem energischen Vorgehen gegen Usepirat handelt es sich allerdings nicht um den ersten Usenet-Anbieter gegen den die Gema mit Erfolg interveniert hat. Bereits im Januar hatte die Gema eine einstweilige Verfügung gegen den Usenet-Zugangsanbieter Usenext erwirkt. In diesem Fall wirft die Gema dem Anbieter Usenext ebenfalls vor, den Zugang zu urheberrechtlich geschützten Inhalten zu ermöglichen.Â

Die Usenet-Zugangsanbieter bringen vor, dass sie als reine Zugangsanbieter keine Verantwortung für die in den Newsgruppen diskutierten Inhalte und Dateianhänge haben. Dagegen sehen einige Gerichte in den Usenet-Anbietern Hosting-Anbieter, die wiederum u.U. als Mitstörer in Haftung genommen werden können und für die Inhalte der Diskussionsforen verantwortlich sind.

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