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Wann ist eine Abmahnung als rechtsmissbräuchlich einzustufen?


Grundsätzlich stellen Abmahnungen im Urheber- und Wettbewerbsrecht eine sinnvolle und kostengünstige Möglichkeit der Rechtsverfolgung dar. Durch eine zuvor ausgesprochene Abmahnung kann eine außergerichtliche Einigung zwischen dem Rechteinhaber und dem Rechtsverletzer erzielt werden, ohne dass die Einschaltung eines Gerichts notwendig wird. Im Wege der Abmahnung wird der Rechtsverletzer über sein unzulässiges Verhalten aufgeklärt und es wird von diesem verlangt, eine solche Rechtsverletzung in Zukunft nicht mehr zu begehen. Weiterlesen

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