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Muss der Arbeitgeber den Erben die nicht genommenen Urlaubstage des verstorbenen Arbeitnehmers auszahlen?
Als Arbeitnehmer sollte man sich gut überlegen, ob man über die Jahre allzu viel Resturlaub ansammelt. Wenn Sie plötzlich krank werden und versterben, dann haben Sie nichts mehr davon. Und Ihre Erben gehen diesbezüglich leer aus. Dies ergibt sich aus einem Urteil des Bundesarbeitsgerichtes.
Rechtsprechung zur Urlaubsabgeltung geändert
Bislang vertrag das Bundesarbeitsgericht die Auffassung, dass ein Anspruch auf Urlaubsabgeltung dann nicht bestehe, wenn der Arbeitnehmer bis zum Ende des Urlaubsjahres bzw. bis zum 31. März des Folgejahres arbeitsunfähig erkrankt sei. Hintergrund für diese Rechtsprechung war, dass nach Ansicht des Gerichtes der Arbeitgeber in diesem Fall daran gehindert sei, den Anspruch auf Erholungsurlaub tatsächlich zu gewähren. Nachdem der EuGH in dem Vorabentscheidungsersuchen des LAG Düsseldorf in der Sache Schultz – Hoff (12 Sa 486/06) entschieden hat, das das Bundesurlaubsgesetz nach den Vorgaben des Art. 7 der Arbeitszeitrichtlinie gemeinschaftsrechtskonform fortzubilden sei, änderte das BAG seine bisherige Rechtsprechung anlässlich eines Rechtstreits mit Urteil vom 24.03.2009. Weiterlesen









