Alle Artikel mit dem Tag "UrhG"

Kino.to: Urteil gegen Haupt-Administrator

Das Amtsgericht Leipzig hat einen der führenden Köpfe des Raubkopien-Portals kino.to zu einer mehrjährigen Freiheitsstrafe insbesondere wegen gewerblicher Urheberrechtsverletzung verurteilt.

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Kino.to: Erste Verurteilung

Die Justiz kennt bei kino.to keinen Spaß und greift durch.

 

Nach Stilllegung des Filmraubkopierportals „kino.to“ hatte die Generlstaatsanwaltschaft Dresden gegen mehr als 20 Personen ermittelt. Nach Anklageerhebung ist jetzt ein früherer Mitarbeiter vom Amtsgericht Dresden wegen gewerbsmäßiger unerlaubter Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke zu einer Freiheitsstrafe von 2 ½ Jahren verurteilt worden.

Nach den Feststellungen des Gerichtes ist der Betroffene als Webdesigner für kino.to tätig gewesen und hat in mehr als 1,1 Millionen Fällen Urheberrecht verletzt. Er soll dadurch mehr als 160.000 € verdient haben. Das Gericht ging aufgrund der Tatbeiträge von Mittäterschaft aus. Laut chip.de und heise online ist das Urteil bereits rechtskräftig.

Bezüglich unserer Einschätzung der Rechtslage verweisen wir auf die nachfolgenden Beiträge sowie unserer Video zu kino.to.

 


Kino.to: Weitere Anklage

Anklage wegen millionenfacher Urheberrechtsverletzung gegen kino.to Betreiber

GVU will kino.to-Nutzer nicht juristisch belangen

Streaming-Anbieter geraten auch in den USA ins Visier

Kino.to: Die rechtlichen Hintergründe

Alternativen zu illegalen Streaming-Portalen wie kino.to im Netz

 

Kino.to: Weitere Anklage

Bei dem illegalen Streaming-Portal kino.to sind die strafrechtlichen Ermittlungen immer noch im Gange: Jetzt hat die Staatsanwaltschaft Dresden gegen ein weitere Person Anklage erhoben.

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Filesharing – OLG München: Zur Zuständigkeit im Anordnungsverfahren nach § 101 Abs. 9 UrhG bei ausländischem Provider

Der Inhaber eines einfachen Nutzungsrechts ist nicht Verletzter im Sinne von § 101 Abs. 9 S. 1 UrhG. Weiterlesen

Streaming-Anbieter geraten auch in den USA ins Visier

Behörden und Rechteinhaber haben längst auch Streaming-Portale im Fokus. Bekanntes Beispiel ist der Fall um das illegale Streamingportal kino.to, gegen dessen Betreiber die Staatsanwaltschaft ermittelt hat. Jetzt greifen auch die Behörden in den USA durch. Wie die rechtliche Situation für deutsche Nutzer aussieht.

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LG Nürnberg-Fürth: Amazon AGB teilweise unwirksam

Händler, die bei Amazon Waren einstellen, bewerben diese Produkte häufig mit selbst erstellten Fotos. Der Online-Händler lässt sich an diesen Bildern umfassende Rechte einräumen und überträgt diese dann unmittelbar auf alle weiteren Händler. Auf diese Weise kann Amazon seinen so genannten Marketplace Händlern eine Vielzahl von Produktfotos anbieten. Das dürfte jedoch nicht mehr lange der Fall sein, wie sich aus einem heute veröffentlichten rechtskräftigen Urteil des LG Nürnberg-Fürth (Urteil vom 04.02.2011 – 4 HK O 9301/10) ergibt.  Der Kläger, ein Händler aus Oberfranken, wollte über Amazon Süßwasserfische und Tierfutterbedarf vertreiben. Anlässlich der Anmeldung seines Onlineshops bei der Plattform hatte er mit dieser auch einen “Vertrag zur Einstellung von Bildern oder Inhalten“ abgeschlossen und dabei die folgende vorgegebene Bedingung akzeptiert: Weiterlesen

Online-Videorekorder save.tv erringt Teilsieg gegen RTL

Der Online-Videorekorder save.tv hat nach eigenen Angaben einen juristischen Sieg gegen den Fernsehsender RTL errungen. Das OLG Dresden hat entschieden, dass save.tv nicht die Vervielfältigungsrechte von RTL verletzt. save.tv wurde nur als technischer Dienstleister bewertet, die eigentlichen Aufnahmen werden nach Ansicht des Gerichts vom Kunden angefertigt. Noch offen ist aber die Frage, ob save.tv möglicherweise so genannte Weitersendungsrechte von RTL verletzt. Bei diesen Rechten geht es nicht um die Kopie der Filme und Sendungen, sondern darum, dass die Fernsehsignale zwecks Aufnahme weitergeleitet werden. Diese Frage sei noch nicht abschließend geklärt, teilte save.tv in der folgenden Pressemitteilung mit: Weiterlesen

Ausweitung der Ermittlungen gegen das System kino.to

Die Staatsanwaltschaft Dresden hat nicht nur die Betreiber von dem illegalen Streaming Portal Kino.to im Visier, gegen die nach ihrer Ansicht drakonische Strafen verhängt werden sollen. Jetzt richten sich die Ermittlungen auch gegen die Werbepartner.

 

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Ermittlungen gegen kino.to – Was haben die Nutzer jetzt zu befürchten?

Heute hat die Gesellschaft für Urheberrechtsverletzungen mitgeteilt, dass die Betreiber der illegalen Streamingplattform kino.to verhaftet worden sind. Zahlreiche Wohnungen in verschiedenen Ländern sind offenbar durchsucht worden. Für die ca. vier Millionen Nutzer der Plattform stellt sich nun die Frage, inwiefern sie mit strafrechtlichen oder zivilrechtlichen Konsequenzen zu rechnen haben.

 

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Internationale Durchsuchungsaktion gegen das System kino.to

Die Generalstaatsanwaltschaft Dresden hat heute, am 08. Juni 2011, einen konzertierten Schlag gegen das größte deutschsprachige Filmraubkopienportal “kino.to” geführt. Die nachfolgende Pressemitteilung wurde von der GVU herausgegeben. Rechtsanwalt Christian Solmecke wird die Konsequenzen für die Nutzer in wenigen Minuten hier auf der Internetseite erläutern. Unter Leitung der Integrierten Ermittlungseinheit Sachsen (INES) vollzogen Polizeikräfte in Deutschland, Spanien, Frankreich und den Niederlanden Razzien in zahlreichen Wohn- und Geschäftsräumen. Allein in Deutschland durchsuchten über 250 Polizisten und Steuerfahnder sowie 17 Datenspezialisten bundesweit zeitgleich über 20 Wohnungen und Geschäftsräume und Rechenzentren. 13 Personen wurden verhaftet. Nach einer Person wird gefahndet. Die Polizei hat die Domain “kino.to” beschlagnahmt. Mehrere so genannte Streamhoster, bei denen die auf den Portalen verlinkten Raubkopien abgelegt sind, wurden von den Behörden vom Netz genommen. Anlass der Maßnahme ist der “Verdacht der Bildung einer kriminellen Vereinigung zur gewerblichen Begehung von Urheberrechtsverletzungen”, wie die Generalstaatsanwaltschaft Dresden in ihrer Presseinformation mitteilt. Weiterlesen

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