Alle Artikel mit dem Tag "Urheber"
Anonymous stellt Urheber an den Online-Pranger
Die Hacker-Gruppe Anonymous geht gegen die Unterzeichner der Urheberrechtskampagne „Wir sind die Urheber“ vor und schreckt dabei nicht vor massiven Rechtsverletzungen zurück.
Bildnachweis: /court_hammer / Yasuo Tamura / CC BY 2.0 /Some rights reserved
Die Mitgliedschaft in der GEMA – eine Verbindung auf Ewig?
Die Grundidee der Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte (kurz GEMA) ist denkbar einfach. Einzelnen Künstlern wie Textdichtern und Komponisten ist es in der Praxis nahezu unmöglich, die Nutzung ihrer urheberrechtlich geschützten Werke selbst zu kontrollieren und vom Verwender eine entsprechende Vergütung zu verlangen.
Durch Unterzeichnung des sog. Berechtigungsvertrages räumen die Urheber der GEMA daher ausschließliche Nutzungsrechte ein. Als zentraler Verwerter ist die GEMA dann zur Wahrnehmung der Rechte und Ansprüche unter angemessenen Bedingungen befähigt und verpflichtet. Weiterlesen
Verbraucherzentralen nehmen Filesharing-Abmahnindustrie ins Visier
Wer wegen einer angeblich begangenen Urheberrechtsverletzung über eine Tauschbörse abgemahnt wird, siehst sich häufig mit übertrieben hohen Forderungen konfrontiert. Dier Bundesverband der Verbraucherzentralen fordert hier zu Recht, dass der Gesetzgeber die Abmahnkosten auf wirksame Weise begrenzt.
LG München I: Elvis Presleys Erben gehen bezüglich posthumer Verwertung der Nutzungsrechte leer aus
Der Abschluss einer Total-Buy-Out-Vereinbarung zwischen Urheber und Nutzer eines Werkes kann auch gravierende Folgen für die Erben haben. Hierunter versteht man die Abgeltung der vollumfänglichen und uneingeschränkten Übertragung aller urheber- und leistungsschutzrechtlichen Nutzungsrechte durch Zahlung einer einmaligen pauschalen Vergütung. Im vorliegenden Fall hatte das Landgericht München I entschieden, dass Elvis zu Lebzeiten mit seiner Plattenfirma eine wirksame Total-Buy-Out-Vereinbarung abgeschlossen hatte. Infolgedessen haben seine Erben jetzt das Nachsehen-und keinen Anspruch auf Beteiligung an den Verwertungserlösen.
Vorsicht mit der Veröffentlichung von Heinz Erhardt Gedichten auf der Webseite
Wer ohne das Einverständnis des Urhebers Gedichte auf seiner Internetseite veröffentlicht, muss mit einer kostenträchtigen Abmahnung rechnen. Das gilt normalerweise auch, wenn dieser bereits verstorben ist.
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Serie zum Foto- und Bildrecht (Teil 9): Urhebereigenschaft: Wer ist Urheber eines Bildes?
Die Rechtsfragen, die sich im Zusammenhang mit dem Foto- und Bildrecht stellen, werden in einer mehrteiligen Serie von Rechtsanwalt Christian Solmecke beantwortet. Im heutigen 9. Teil geht es um die allgemeinen Fragen zur Urhebereigenschaft. Weiterlesen
Sicherheitsskandal in Frankreich bei der Bekämpfung von Internetpiraten durch Hadopi
Die Diskussion um das umstrittene Hadopi-Gesetz in Frankreich geht weiter. Jetzt stellt sich auch noch heraus, dass es eine Sicherheitslücke im System geben soll. Dies kann für die Betroffenen mit ärgerlichen Folgen verbunden sein.
Verbraucherschützer fordern weitgehende Reform des Urheberrechtes
Verbraucher als Nutzer von urheberrechtlichen Inhalten verfügen über eine schwache Rechtsposition gegenüber Urhebern und Rechteinhabern. Unklar ist z.B., inwieweit sie Kopien für den privaten Gebrauch anfertigen dürfen. Darüber hinaus werden sie nicht vor kostspieligen Abmahnungen geschützt. Dies hat die Verbraucherzentrale Bundesverband in einer umfangreichen Analyse bestätigt.
OLG Köln: Filesharing Abmahnung durch den Urheber trotz Abtretung aller Nutzungsrechte?
Aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichtes Köln ergibt sich, dass ein Anschlussinhaber bei der illegalen Verbreitung von geschützter Musik oder Filmen über eine Tauschbörse auch bei Abtretung aller Nutzungsrechte mit einer Abmahnung durch den Urheber rechnen muss.
OLG München: Kein Anspruch auf Nachvergütung für lukrativen Tatort-Vorspann
Das Oberlandesgericht München hat entschieden, dass die Erfinderin des Tatort-Vorspanns sich mit einer einmaligen Vergütung abfinden muss. Sie kann weder eine nachträgliche Vergütung fordern, noch muss ihr Name genannt werden.










