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ZDF soll wegen kritischer Berichterstattung 133 Millionen Euro Schadenersatz zahlen

Das ZDF wurde wegen einem Bericht in der Sendung frontal21 auf Schadenersatz verklagt. Die dort aufgestellten Behauptungen sollen nicht der Wahrheit entsprechen.

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LG Berlin: Keine Unterlassung von Veröffentlichung eines Artikels in Online-Pressebericht

In seinem Urteil vom 09.07.2009 (Az.: 27 O 274/09) hat das LG Berlin nochmals verdeutlicht, dass unwahre Tatsachenbehauptungen in einem Online-Pressebericht rechtswidrig sind und nach Aufforderung gelöscht werden müssen. Die Klage eines Unternehmers gegen die Berichterstattung eines Online-Portals wies das Gericht dennoch ab, da der Bericht nicht das Allgemeine Persönlichkeitsrecht des Klägers verletze.

In dem Bericht wurde unter der Überschrift „Der tiefe Fall des Königs” über den Kläger berichtet, er habe sich bei dem Bau seines luxuriösen Anwesens in einem Vorort „als Bauherr übernommen”. Ein weiterer Artikel berichtet darüber, der Kläger sie in Insider-Geschäfte verwickelt gewesen. Der Kläger war der Ansicht, die Berichterstattung sei unwahr und verletze sein Allgemeines Persönlichkeitsrecht. Das Gericht sah dies anders. Die Äußerung, der Kläger habe „sich als Bauherr übernommen” sei nicht rechtswidrig soweit sie nicht unter den Schutz der Meinungsfreiheit falle. Der Eindruck, der Kläger habe sich in finanzieller Hinsicht beim Bau seines Anwesens übernommen, stelle keine Beleidigung dar. Die Behauptung, der Kläger sei in Insider-Geschäfte verstrickt gewesen, verletze ebenfalls nicht das Persönlichkeitsrecht des Klägers. Schließlich sei in der Berichterstattung nicht erwähnt worden, der Kläger sei wegen solcher Insider-Geschäfte verurteilt worden.

Quelle: LG Berlin Urt. v. 09.07.2009 (Az.: 27 O 274/09)

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