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LG Offenburg: „unscharf“ formulierte Unterlassungserklärung umfasst nicht automatisch kerngleiche Wettbewerbsverstöße
Das LG Offenburg hat in einem Urteil vom 23.12.2009 (Az. 5 O 91/09) entschieden, dass eine nur „unscharf” formulierte Unterlassungserklärung nicht kerngleiche Verstöße umfasst und damit auch keine Vertragsstrafe gezahlt werden muss. Weiterlesen









