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LG Berlin zur Sorgfaltspflicht von Privatpersonen bei der Übernahme von Tatsachenbehauptungen aus Presseberichten


Das LG Berlin hat in einem Beschluss vom 11.09.2008 (Az. 27 O 829/08) entschieden, dass bei der Übernahme von negativen Tatsachenbehauptungen aus Presseberichten ein anderer Maßstab an Privatpersonen bezüglich der Sorgfaltspflicht zu stellen ist, als sie der Presse obliegen.

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LG Berlin über die Sorgfaltspflichten bei der Übernahme von Presseberichten


Häufig werden Inhalte oder Meinungen aus Presseberichten von anderen Verfassern herangezogen, um sie für weitergehende Artikel zu verwenden. Jetzt hatte das LG Berlin in einem Beschluss vom 11.09.2008 (Az. 27 O 829/08) zu entscheiden, ob die Wiedergabe einer herabsetzenden Behauptung über Dritte, die einem unwidersprochenen Pressetext entnommen wurde, auf einer Internetseite rechtswidrig ist. Weiterlesen

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