Alle Artikel mit dem Tag "U+C"
Zahlungsaufforderung der Firma Debcon erhalten – Was tun?
Seit Tagen erreichen uns Anrufe von besorgten Anschlussinhabern, die Post von der Inkasso-Firma Debcon erhalten haben. Darin wird meist ein Betrag in Höhe von 1.286,80 € gefordert. Diesen Zahlungsforderungen soll jeweils eine Zahlungsaufforderung der Kanzlei Urmann und Collegen (u+c) zugrunde liegen. Wir empfehlen den betroffenen Anschlussinhabern, die jeweils geforderten Geldbeträge nicht einfach zu überweisen sondern sich von einem Rechtsanwalt beraten zu lassen. Denn in vielen Fällen ist die Berechtigung der erhobenen Forderungen mehr als fraglich
Puaka Video Produktion GmbH fordert Filesharer über Inkassobüro Debcon GmbH zur Zahlung auf (bisher U + C)
Nach der Versteigerungsaktion der Abmahnanwälte Urmann und Collegen werden mutmaßliche Filesharer bereits seit einiger Zeit von dem Inkassobüro acoreus collection Services im Auftrage von Diggiprotect zur Zahlung aufgefordert. Neuerdings geschieht dies auch durch das Inkassounternehmen Debcon GmbH im Auftrag der Puaka Video Produktion GmbH.
U+C plant 2012 weitere Online-Auktionen von Filesharing-Forderungen
Die Regensburger Kanzlei U+C (Urmann+Collegen) hatte offene Forderungen ihrer Mandanten aus Filesharing-Abmahnungen in Höhe von 90 Millionen Euro verkauft. Nachdem diese Forderungen im Wege der Onlineauktion versteigert wurden, wollen dies die Abmahnanwälte angeblich im Jahre 2012 fortsetzen.
Digiprotect fordert über Inkassobüro acoreus collection Services Filesharer zur Zahlung auf (bisher U + C)
Digiprotect fordert bereits seit einigen Jahren über Media Inkasso mutmaßliche Filesharer zur Entrichtung von Zahlungen auf. Neuerdings bedient sich Digiprotect hierzu auch des Inkassobüros acoreus collection Services.
U+C verkauft Filesharing-Forderungen in Höhe von 90 Millionen Euro: Auktionsende wurde verschoben
Wie wir bereits berichtet haben, verkauft die Regensburger Kanzlei U+C Forderungen ihrer Mandaten aus Filesharing-Abmahnungen in Höhe von 90 Millionen Euro. Die Versteigerung der Forderungen im Wege der Onlineaktion scheint nach Darstellung der Abmahnanwälte ein einträgliches Geschäft zu sein.
Neue Abmahnwelle durch Urmann und Collegen Rechtsanwälte (U + C) aus Regensburg
Eine Abmahnung oder gar Klage wegen Filesharings (Datentausch über das Internet) von U + C Rechtsanwälten (Urmann & Collegen) bereitet Ihnen Sorgen? Sie wissen nicht wie Sie auf die U C Abmahnung reagieren sollen? Rechtsanwalt Solmecke steht Ihnen bei Ihren nächsten Schritten zur Seite und hilft Ihnen bei der Reaktion auf solch eine Abmahnung.
Sehen Sie hierzu unser Video:
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Digiprotect fordert jetzt über Media Inkasso Filesharer zur Zahlung auf (bisher U+C)
Seit heute erhalten wir erste Schreiben des Inkassobüros Media Inkasso GmbH & Co. KG aus Verl. Geltend gemacht wird eine Forderung in Höhe von 650 € zzgl. Zinen i.H.v. 11,19 € und Inkassokosten i.H.v. 127,00 €.� Die Hauptforderung wird mit “Haupt- / Restforderung” bezeichnet und ist nicht näher aufgeschlüsselt. Es handelt sich wahrscheinlich um eine Pauschale für Rechtsanwalts- und Lizenzkosten, die bereits zuvor über U+C (Urmann & Collegen)� geltend gemacht worden ist. Wieso durch die abermalige Aufforderung durch ein Inkassobüro nun weitere (Inkasso-)Forderungen entstehen sollen, ist nicht ersichtlich. Ohnehin sind die Abmahnungen, die Digiprotect in Auftrag gibt, durch etliche Berichterstattungen in den letzen Tagen kritisch hinterfragt worden (Gulli, Telepolis, RA Stadler, Piratenpartei). Es bleibt also abzuwarten, ob die Inkassoforderung tatsächlich gerichtlich geltend gemacht wird. Die Zurhilfenahme eines Inkassobüros ähnelt dem Vorgehen der Kanzlei Schutt & Waetke, welche Filesharing-Forderungen an das Inkassobüro Infoscore bzw. an die Rechtsanwälte Haas und Kollegen weiterleitet.
Abmahnradar: U+C mahnt im Auftrag vom Multi Media Verlag ab
Haben Sie auch eine Abmahnung von der Kanzlei U+C Rechtsanwälte erhalten und wissen nicht, wie Sie richtig darauf reagieren sollen?In einer mehrteiligen Serie beleuchtet Rechtsanwalt Christian Solmecke von der Kanzlei Wilde & Beuger unter dem Motto “Abmahnradar: Welche Kanzleien mahnen ab?” die Vorgehensweise der Abmahnkanzleien und bietet eine erste Hilfestellung, wie man auf eine solche Abmahnung richtig reagiert. Weiterlesen
Einstweilige Verfügung gegen angeblichen Filesharer, aber Abmahner trägt ¾ der Kosten
Der Kollege Mathias Straub von Riegger Rechtsanwälte in Ludwigsburg berichtet von einem interessanten Filesharing-Verfahren gegen die Kanzlei U+C. Die erwähnte Entscheidung ist hier zu finden: “In einem von unserer Kanzlei für den Abgemahnten geführten Verfahren wurden letztlich, obwohl gegen den Abgemahnten eine einstweilige Verfügung erging, die Kosten des Verfahrens zu ¾ dem abmahnenden Unternehmen auferlegt.� Nachdem der Abgemahnte auf das Abmahnschreiben der einschlägig bekannten Kanzlei u+c nicht reagierte, beantragte diese beim Landgericht Nürnberg-Fürth eine einstweilige Verfügung, die dem Abgemahnten untersagen sollte „Werke der Firma XY (Erotikfilme), insbesondere das Werk XYZ, öffentlich zugänglich zu machen, zu verbreiten usw.“. Das Landgericht erließ auch die beantragte Verfügung, bezog den Verbotsausspruch allerdings nicht generell auf „Werke der Antragstellerin“ sondern lediglich auf das auch der Abmahnung zugrundeliegende Werk. Die Kosten (Streitwert EUR 15.000,00) wurden dem Abgemahnten auferlegt. Dieser gab in der Folge ohne Anerkennung einer Rechtspflicht eine Unterlassungerklärung ab, widersprach aber der einstweiligen Verfügung. Nachdem die Sache übereinstimmend für erledigt erklärt wurde, hatte das Landgericht noch über die Kosten zu entscheiden. Es blieb bei seiner Entscheidung, dass aufgrund des Sach- und Streitstandes die Kosten des Verfahrens dem Abgemahnten aufzuerlegen seien. Hiergegen richtete sich dieser mit der sofortigen Beschwerde. Weiterlesen









