Alle Artikel mit dem Tag "Total Buy Out"
LG München I: Elvis Presleys Erben gehen bezüglich posthumer Verwertung der Nutzungsrechte leer aus
Der Abschluss einer Total-Buy-Out-Vereinbarung zwischen Urheber und Nutzer eines Werkes kann auch gravierende Folgen für die Erben haben. Hierunter versteht man die Abgeltung der vollumfänglichen und uneingeschränkten Übertragung aller urheber- und leistungsschutzrechtlichen Nutzungsrechte durch Zahlung einer einmaligen pauschalen Vergütung. Im vorliegenden Fall hatte das Landgericht München I entschieden, dass Elvis zu Lebzeiten mit seiner Plattenfirma eine wirksame Total-Buy-Out-Vereinbarung abgeschlossen hatte. Infolgedessen haben seine Erben jetzt das Nachsehen-und keinen Anspruch auf Beteiligung an den Verwertungserlösen.
OLG München zur Zulässigkeit von Buy-out-Vereinbarungen mit Journalisten
Eine für die Honorierung der Leistungen von Journalisten bedeutsame, allerdings nur vorläufige Entscheidung hat das Oberlandesgericht München getroffen. Es ging um die Frage, ob freiberuflich tätige Autoren, Redakteure oder Journalisten durch bestimmte AGB-Vertragsklauseln in der wirtschaftlichen Nutzung ihrer Artikel unangemessen benachteiligt werden.
Buy-out bei Autorenverträgen: DIE ZEIT macht nach Protesten einen Rückzieher
Nach Mitteilung ihres Chefredakteurs lässt die renommierte Wochenzeitung DIE ZEIT nach Protesten des Verbandes der freien Journalisten Freischreiber die zuletzt den für sie tätigen freie Journalisten vorgelegten Autorenverträge erneut überarbeiten. Der zunächst Ende April diesen Jahres versandte Vertragsentwurf sollte den Verlag im Hinblick auf neue Geschäfts- und Auswertungsmodelle, insbesondere im Internet und weiteren technischen Neuerungen, bestmöglich aufstellen. Weiterlesen
Total Buy Out auf dem Prüfstand: umfassende Rechteeinräumung per AGB möglich?
Der Interessensverein Synchronschauspieler (IVS) lässt derzeit im Berufungsverfahren beim Kammergericht Berlin gegen die Berliner Synchron AG die Übertragung aller urheber- und leistungsschutzrechtlichen Nutzungsrechte als sog. Total-Buy-Out durch Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) gegen Zahlung einer pauschalen Vergütung einer gerichtlichen Inhaltskontrolle unterziehen.  Weiterlesen









